Wiederzulassung von Pflanzenschutzwirkstoffen:

11.03.2016

BVA bemängelt Verzögerungen
Verzögerungen bei Wiederzulassungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sieht der BVA kritisch. Sowohl Landwirtschaft als auch Handel benötigen Planungssicherheit, die derzeit durch die häufigen Verzögerungen nicht gegeben sind. So appelliert der BVA an die Politik, das Verfahren etwa zur Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat zeitnah und allein auf Basis der wissenschaftlichen Fakten abzuschließen. Vor diesem Hintergrund muss noch im März eine Entscheidung der EU-Kommission herbeigeführt werden, damit diese vor Auslaufen der aktuellen Genehmigung am 30. Juni 2016 in Kraft treten kann. Eine erneute Verlängerung der bestehenden Glyphosat-Genehmigung sollte möglichst vermieden werden.

Die Europäische Kommission hatte eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat für 15 Jahre, bis 2031, angestrebt. Kurzfristig ist nun entschieden worden, die Verlängerung im zuständigen Fachausschuss nicht zur Abstimmung zu stellen.

Nach einer ersten Debatte über Glyphosat im EU-Fachausschuss in Brüssel zu Beginn dieser Woche, erklärte die EU-Kommission, dass eine qualifizierte Mehrheit für die Verlängerung noch nicht abzusehen sei. Daher wurde die Entscheidung bis auf weiteres verschoben. Für eine qualifizierte Mehrheit wäre die Zustimmung von 55 % der Mitgliedstaaten erforderlich, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Vor allem Frankreich, die Niederlande, Schweden und Italien lehnen eine Wiederzulassung ab. Die Bundesregierung hatte sich bis Montagmittag nicht auf eine Position einigen können. Das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unter Minister Christian Schmidt (CSU) ist für eine Verlängerung, Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) spricht sich dagegen aus.