Trockenheit

03.07.2018

Niedersachsen gibt Öko-Vorrangflächen für Futterzwecke frei

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Verwendung ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke freigegeben. Die Nutzung darf jedoch nicht kommerzieller Art sein, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Ein Verkauf des Aufwuchses sei nicht erlaubt, die kostenlose Abgabe an von der Trockenheit betroffene Betriebe aber gestattet.

Der Aufwuchs dieser Flächen darf demnach ab dem 16. Juli landesweit für Futterzwecke genutzt werden. Eine andere Verwendung, zum Beispiel in einer Biogasanlage, sei allerdings nicht zulässig. Die Nutzung umfasse die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von ökologischen Vorrangflächen mit dem Nutzungscode 062 (Brache ohne Erzeugung). In gleichem Maße genutzt werden könnten ab dem 1. Juli von jeher ÖVF mit den Nutzungscodes 058 (Feldrändern), 056 (Pufferstreifen-Ackerland), 057 (Pufferstreifen-Grünland) und 054 (Streifen am Waldrand). Die Regelung beziehe sich nur auf das Entfernen des vorhandenen Aufwuchses. Das hieße, dass doe Bearbeitungsschritte darüber hinaus oder eine Aussaat nicht erlaubt sind und auch die anderen Vorgaben für ÖVF, zum Beispiel bezüglich Düngung und Pflanzenschutz, weiterhin gelten würden.

Ferner gilt die Regelung nach Mitteilung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums flächendeckend für Niedersachsen und Bremen und ist nicht einzelfallbezogen. Ein Antrag oder Anzeige ist nicht notwendig.