Saisonarbeitskräfte

29.05.2020

Einreiseregelungen verlängert

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner und der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, haben sich auf die Fortführung der bestehenden Regelung für die Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte bis zum 15. Juni geeinigt. Anfang April hatten die beiden Bundesministerien unter Einbeziehung des Robert-Koch-Instituts unter strengen Infektionsschutzauflagen einen Korridor zur Einreise von jeweils 40.000 Saisonarbeitern in den Monaten April und Mai geschaffen.

Diese umfassen unter anderem einen Gesundheitscheck am Flughafen nach Landung, die Übermittlung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt, eine 14-tägige faktische Quarantäne nach Ankunft, strikte Abstands- und Hygienevorschriften in den Betrieben, eine geringere Belegung der Unterkünfte und das Arbeiten in möglichst kleinen, gleichbleibenden Gruppen.

Das Kontingent wäre Ende Mai ausgelaufen, weiterhin sind die Landwirte für die Ernte und Pflanzarbeiten aber auf die Unterstützung ausländischer Fachkräfte angewiesen. Daher haben sich die beiden Bundesminister jetzt auf die Verlängerung verständigt. Die Auflagen für den Gesundheits-, Arbeits- und Infektionsschutz bleiben bestehen, ebenso wie das Kontingent von insgesamt 80.000 Arbeitskräften. Dieses ist aktuell nicht ausgeschöpft: Eingereist sind bisher rund 33.000 Saisonarbeitskräfte.

Weitere Informationen für Agrarhandelsunternehmen gibt es zudem auf unserer Internetseite unter dem Link: Covid19.