Sachverständige fordern Hof-Tor-Bilanz im Düngerecht
Experten aus Praxis und Wissenschaft halten die Hof-Tor-Bilanzierung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb für ein einfaches und geeignetes Verfahren, um den Nährstoff- (Stickstoff-) Fluss zu erfassen. Das war ein klares Signal in der öffentlichen Sachverständigenanhörung zum Thema Düngerecht im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am Montag. Gleichwohl löse diese nicht die Feld-Stall-Bilanz ab, die nach Ansicht von Friedhelm Taube, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, zudem als Controlling-Element für eine bedarfsgerechte Düngung elementar sei. Die Offizial-Beratung sehen alle Experten als das wirkungsvollste Instrument an, um eine Düngung nach den Prinzipien der guten fachlichen Praxis in den Betrieben mit Nährstoff-Überschüssen sicherzustellen. Dies sei allerdings eine hoheitliche Aufgabe und daher nicht über eine etwaige Stickstoff-Steuer zu finanzieren, die die Linksfraktion in der Experten-Runde zur Diskussion stellte.
Franz Jansen-Minßen, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg, vermutet mehr ein rechtliches Regelungs- und weniger ein Vollzugsdefizit als Teil des (Stickstoffüberschuss-) Problems, denn "es mangelt an rechtswirksamen Instrumenten". Die Überwachung müsse sich auf die Einhaltung der bedarfsgerechten Düngung konzentrieren und schmerzhafte Strafen aussprechen können, wenn zu viel oder zum falschen Zeitpunkt gedüngt wird. Er plädierte für die Einführung neuer Überwachungsinstrumente, wenn diese zur Verbesserung der Kontrolle beitragen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Tierbestands- und Flächendaten. Eine Forderung, die Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband (DBV) eher kritisch sah, denn der Datenschutz gelte auch für Landwirte.
Anders als Jansen-Minßen schätzte Karsten Specht vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband das Vollzugsdefizit der Behörden größer ein als das Fehlen von Vorgaben. "Viele Regelungen werden von Landwirten nicht ernst genug genommen", meinte er. Der Grundgedanke einer pflanzenbedarfsgerechten Düngung findet nach seiner Einschätzung in der Praxis nicht ausreichend Anwendung. Seines Erachtens muss die Missachtung der Regeln deutlich strikter geahndet werden.
Die Anhörung erfolgte auf Grundlage der Anträge der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Wasserqualität für die Zukunft sichern - Düngerecht novellieren" (18/1332) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Den Umgang mit Nährstoffen an die Umwelt anpassen" (18/1338). Die Linksfraktion will mit einer Änderung der Düngeverordnung erreichen, dass der Nährstoffeintrag in Grund- und Oberflächengewässer verringert wird. Die Grünen fordern, dass die Düngung landwirtschaftlicher Flächen am Bedarf von Pflanzen und Böden ausgerichtet wird.