Revision der EU-Düngemittel-Verordnung kommt in Bewegung
Die Novelle der EU-Düngemittelverordnung (EC No 2003/2003) nimmt offenbar Fahrt auf. Am vergangenen Dienstag hat es eine Arbeitssitzung in Brüssel gegeben. Konkrete Ergebnisse liegen bisher jedoch noch nicht vor, auch kein Verordnungsentwurf. Eines wird jedoch deutlich: Die EU-Kommission setzt in Zukunft auf eine kreislauforientierte Wirtschaft.Sie hat in einem Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft bereits Ende 2015 die Überarbeitung angekündigt, „…zur Erleichterung der Anerkennung von organischem und aus Abfällen hergestelltem Dünger zwecks Aufbau eines EU-weiten Markts.“ Aus dem offiziellen Fahrplan geht hervor, dass die EU-Kommission mit der Novelle einen regulativen Rahmen etablieren möchte, der es ermöglichen soll, Düngemittel aus aufbereiteten Bio-Abfällen und Sekundär-Rohstoffen anzuerkennen. Und weiter heißt es: „Das würde die Versorgung mit Pflanzennährstoffen aus eigenen Quellen stärken und damit einen entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige Landwirtschaft in der EU leisten."
Vorausschauend auf das Jahr 2020 würde die Initiative der Kommission die Forschung und Entwicklung im Bereich umweltschonende und effiziente Ressourcen-Verwendung von Bio-Abfällen und Sekundärrohstoffen voranbringen, so die Ansicht. Die EU-Kommission verspricht sich mit der Novelle ein größeres Produkt-Angebot an Düngemitteln für die Landwirtschaft, sowie einen besseren Schutz der Bevölkerung vor Boden-, Wasser- und Kontaminationen von Nahrungsmitteln.
Besondere Erwähnung findet der Hauptnährstoff Phosphor, der von der EU-Kommission als kritischer Rohstoff eingestuft wird. Die EU sei derzeit stark abhängig von Importen außerhalb Europas (etwa 90 % des in der EU verwendeten mineralischen Phosphats würden hauptsächlich aus Marokko, Tunesien und Russland eingeführt). Diese Abhängigkeit will die Kommission durch den stärkeren Einsatz organischer Düngemittel verringern.
BVA fordert Positivliste für Düngemittel – Einsatz organischer Dünger wird steigen
Im Zuge der EU-Düngemittelverordnung ist daneben das Einführen eines Cadmium-Grenzwertes in Phosphatdüngemitteln geplant. Im Gespräch ist ein Wert von 60 mg / kg P2O5, der nach drei Jahren auf 40 mg und weiteren neun Jahren auf 20 mg gesenkt werden soll. Nach BVA-Einschätzung dürfte dies dazu führen, dass
P-Dünger vornehmlich aus Nordafrika zumindest in bisher aufbereiteter Form auf Grund zu erwartender Grenzwert-Überschreitungen vielfach nicht mehr verwendet werden können. Das heißt im Umkehrschluss, die Import-Abhängigkeit könnte sich damit auf noch weniger Abbauregionen konzentrieren, weil nicht zu erwarten ist, dass die P-Lücke über organische Düngemittel geschlossen werden kann.
Durch die neue EU-Düngemittelverordnung ist mit einer deutlichen Zunahme von Düngemitteln aus Bio-Abfall und Sekundär-Rohstoffen zu rechnen. Der BVA hält es daher für dringend geboten, einen Qualitäts- und Sicherheitsmaßstab über eine Positivliste festzuschreiben. Durch die Prüfung von Düngemitteln und Aufnahme in die Liste wäre gewährleistet, dass lediglich anerkannte Düngemittel in der Landwirtschaft Verwendung finden.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Arnim Rohwer, verantwortlich für den Fachbereich Dünger, unter Telefon: 030 / 2790 741-12 oder E-Mail: arnim.rohwer@bv-agrar.de, zur Verfügung.