Post-Brexit-Szenario

16.11.2018

Unterhändler legen Austrittsabkommen vor – Europäischer Rat beschließt Agrar-Zollkontingente

Zu Beginn dieser Woche einigten sich Brexit-Verhandler auf ein Austrittsabkommen. Das über 500 Seiten starke Dokument soll alle Elemente des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) umfassen: Bürgerrechte, Finanzen, eine Übergangszeit, die Überwachung des Abkommens, die Protokolle zu Irland, Gibraltar und Zypern sowie eine Reihe anderer Fragen der Trennung.

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss dieses vom Europäischen Rat gebilligt werden. Sobald dies geschehen ist, muss das Austrittsabkommen zudem von der EU und dem Vereinigten Königreich ratifiziert werden. Im Falle der EU muss der Rat der Europäischen Union die Unterzeichnung des Austrittsabkommens genehmigen, bevor er es dem Europäischen Parlament zur Zustimmung übermittelt.

Außenschutz für sensible Agrarprodukte gewährleisten

In Vorbereitung auf den vom Vereinigten Königreich angestrebten Austritt aus der EU verständigte sich der EU-Rat bereits Ende Oktober auf einen Vorschlag für die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union. Um zu verhindern, dass der Außenschutz für sensible Agrarprodukte sinkt, planen die EU-27-Staaten, die Einfuhrkontingente für solche Erzeugnisse zu verringern. Demnach sollen die bestehenden Kontingente um die Anteile gekürzt werden, die bisher vom Vereinigten Königreich in Anspruch genommen wurden.

Der Europäische Rat vertritt die Ansicht, dass der Umstand berücksichtigt werden müsse, dass die WTO-Liste der EU nicht mehr für Großbritannien gelten werde, nachdem das Land die EU verlässt. Demnach führt die Anpassung der gebundenen WTO-Zollkontingente zu einer Aufteilung der vereinbarten Mengen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf Grundlage der bisherigen Handelsströme. Damit die Liste rechtskräftig werden kann, muss eine Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament herbeigeführt werden. Zudem wird die EU über jedes betroffene Zollkontingent mit ihren WTO-Partnern verhandeln und eine Einigung herbeiführen müssen.