Pirimiphos-methyl: Neue Rückstandshöchstgehalte ab August 2016 in Kraft
Im BVA-Info Nr. 42/2015 hatten wir Sie über die bevorstehende Änderung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Pflanzenschutz-Wirkstoff Pirimiphos-methyl informiert. Nun hat die Kommission die Verordnung (EU) 2016/53 (PDF, 1,4 MB) zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) 396/2005 (PDF, 212 KB) hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Diethofencarb, Mesotrion, Metosulam und Pirimiphos-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen veröffentlicht.Wie im Oktober bereits angekündigt, wurden die neuen Rückstandshöchstgehalte für Pirimiphos-methyl in Getreide und Ölsaaten wie folgt festgelegt:
Die Verordnung tritt am 9. Februar 2016 in Kraft. Um eine normal Vermarktung und Verarbeitung der betroffenen Produkte zu gewährleisten sieht die Verordnung jedoch eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor, so dass die neuen Rückstandshöchstgehalte erst ab 9. August 2016 gelten.