Nitratrichtlinie

27.09.2019

Weitere Vorschläge zur Anpassung der Düngeverordnung nach Brüssel gesendet

Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) haben diese Woche weitergehende Vorschläge zur von der EU-Kommission geforderten Verschärfung der Düngeverordnung nach Brüssel geschickt.

Mit den neu vorgelegten Nachbesserungen soll der Nitrateintrag ins Grundwasser weiter reduziert werden. Dabei stehen auch die Bundesländer bei der Umsetzung in der Pflicht, heißt es in einer Meldung von Seiten der Bundesregierung. Beispielsweise bei der Entwicklung eines geeigneten Überwachungs- und Monitoringkonzepts.

Der Übersendung vorausgegangen war ein Treffen mit dem zuständigen EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am 28. August 2019 in Brüssel. Dabei wurde von Seiten der Bundesregierung betont, mit der Kommission in allen Punkten zu einer einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung gelangen zu wollen.

Die jetzt vorgelegten Vorschläge umfassen unter anderem:

  • die Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland in den Herbst- und Wintermonaten und für Festmist von Huf- oder Klauentieren.
  • die Vergrößerung der Gewässerabstände mit Düngeverbot in Hanglagen.
  • die Verpflichtung zur Begrünung von Gewässerrandstreifen an Hängen soll im Wasserhaushaltsgesetz geregelt werden.
  • die Ausbringung von Festmist auf oberflächlich gefrorenem Boden soll auf 120 kg N/ha begrenzt werden.
  • Maßnahmen zur Verringerung von Phosphateinträgen in die Gewässer. Hier wird eine flächendeckende Sperrfrist für P-haltige Düngemittel vom 1. Dezember bis 15. Januar eingeführt.

Zudem wurde der Kommission ein detaillierter und aktualisierter Zeitplan zur Änderung der Düngeverordnung mit der offiziellen Mitteilung vorgelegt. Die Europäische Kommission wird den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen.