Neue BVL-Empfehlungen

28.07.2017

Mit Cyantraniliprole behandeltes Winterrapssaatgut

Am 12. Juli 2017 informierte das BVL in einer Fachmeldung über Importe von Winterrapssaatgut, das mit Cyantraniliprole behandelt wurde, vgl. dazu die Meldung im BVA-Info Nr. 27/17 vom 13.07.2017. Inzwischen liegen weitere Informationen vor, so dass sich die Empfehlungen nun ergänzen und präzisieren lassen.

In Polen ist seit Ende April 2017 das Pflanzenschutzmittel Lumiposa 625 FS mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole für die Saatgutbehandlung von Winterraps zugelassen. Nach EU-Recht und deutschem Recht darf entsprechend behandeltes Saatgut nach Deutschland importiert und hier ausgesät werden.

Beim Inverkehrbringen in Deutschland ist zu beachten, dass nach dem Saatgutrecht die Saatgutbehandlung und etwaige weitere Angaben z. B. zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt auf den Begleitpapieren und dem Etikett anzugeben sind, und zwar in deutscher Sprache. Das mit Cyantraniliprole behandelte Saatgut ist also für Landwirte identifizierbar und die für eine sichere Aussaat zu beachtenden Begleitumstände ersichtlich.

Die polnische Zulassungsbehörde hat bei der Zulassung vorgeschrieben, dass die Behandlung von Saatgut mit dem Mittel Lumiposa 625 FS nur in professionellen (industriellen), für diesen Zweck richtig kalibrierten Saatgutbehandlungsanlagen durchgeführt werden darf, und nur mit der besten verfügbaren Technik, die die Entstehung und Emission von Staub während Beizung, Lagerung und Transport minimiert. Es ist also davon auszugehen, dass die Abriebfestigkeit des Saatguts dem aktuellen technischen Stand entspricht.

Ferner sollten gemäß der polnischen Zulassung in den Saatgutverpackungen enthaltene Stäube nicht in die Sägeräte gegeben werden, und für die Aussaat sollten nur Sägeräte verwendet werden, die die Einbringung von Saatgut und Stäube in den Boden gewährleisten und die Stäube nicht in die Luft emittieren. Diese Sicherheitshinweise sind auch in Deutschland bei der Aussaat zu beachten. Die genannten Anforderungen an Sägeräte werden grundsätzlich von den in die Liste des JKI eingetragenen abdriftmindernden Sägeräten sowie von mechanischen oder mit Druckluft arbeitenden Sägeräten erfüllt.

Das BVL empfiehlt überdies, die Aussaat nicht bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s vorzunehmen.

Des Weiteren sollten Betriebsleiter vorsorglich die zur Aussaat vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden.

Weitere Informationen:

Julius Kühn-Institut: Liste der abdriftmindernden Sägeräte