Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MVO)
Verordnungsänderung im Getreidebereich
Deutschland ist gemäß Verordnung (EU) Nr. 2017/1185 verpflichtet, der Europäischen Kommission monatlich oder jährlich bestimmte Daten u. a. im Getreide-, Zucker- und Alkoholbereich zu übermitteln. Aufgrund dieser Verordnungsänderung im letzten Jahr wurde am 16. Februar 2018 die Marktordnungswaren-Meldeverordnung (MarktOWMeldV=MVO) insbesondere in den Bereichen Getreide, Stärke (einschließlich Glukose), Zucker und Alkohol geändert.
Im Folgenden informieren wir daher über die sich daraus ergebenden wichtigsten Verordnungsänderungen im Getreide-, Stärke- und Alkoholbereich als auch über das weitere Verfahren.
Die Änderungen im Einzelnen:
- Dinkel ist nun als einzelne meldepflichtige Getreideart ausgewiesen. Entsprechend erhält Dinkel bis zum 1.8.2019 im Erfassungssystem MVO-Online eigene Meldefelder. Zum Wirtschaftsjahr 2019120, Meldemonat Juli 2019 ist Dinkel in MVO-Online unter Dinkel zu melden.
- Es besteht eine monatliche Meldepflicht für Hersteller von Stärke ab dem Wirtschaftsjahr 2018/19, Meldemonat Juli 2018. Das heißt, bis zum 20. August 2018 ist die Meldung der Stärkehersteller für den Juli 2018 abzugeben.
- Hersteller von Ethylalkohol aus Getreide haben bis zur Fertigstellung des angepassten MVO-Online-Systems zum 1.8.2019, den Getreideeinkauf, dessen Bestand und -Verkauf ab dem Wirtschaftsjahr 2018/19, Meldemonat Juli 2018 entsprechend ihrer Größe monatlich bzw. jährlich zu melden. Bei Inbetriebnahme des angepassten Systems sind zusätzlich die eingesetzten Getreidemengen zur Alkoholherstellung und die hergestellten Alkoholmengen (jeweils nach Getreideart) sowie der Absatz nach Verwendungsrichtung zu melden.
Für Rückfragen steht Ihnen Arnim Rohwer in der BVA-Geschäftsstelle als Ansprechpartner zu Verfügung, Telefon: 030 / 2790 741-12. E-Mail: arnim.rohwer@bv-agrar.de.