Kooperation statt Verbote im Insektenschutz
Agrarhandel fordert grundlegende Überarbeitung des Insektenschutzpaketes
Anlässlich des heutigen Beschlusses im Bundeskabinett zum Entwurf eines In-sektenschutzgesetzes und der Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung spricht sich der Bundesverband Agrarhandel e. V. (BVA) dafür aus, die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz in den Mittelpunkt der Bemühungen für eine Stärkung des Insektenschutzes zu stellen.
„Anstatt pauschale Verbote zu erlassen, die in einigen Regionen die Wirtschaftlichkeit der landwirt-schaftlichen Produktion in Frage stellen, muss der in mehreren Bundesländern erfolgreich einge-schlagene kooperative Ansatz gestärkt und konsequent umgesetzt werden“ fordert BVA-Geschäftsführer Martin Courbier.
„Eine fortschrittliche, innovative Agrarwirtschaft benötigt politische Rahmenbedingungen, die eine Stärkung des Artenschutzes ermöglichen, ohne die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln und die Wirtschaftlichkeit der heimischen Produktion zu gefährden“, so Courbier weiter. Dafür ist es erforderlich, dass die landwirtschaftlichen Betriebe für die Maßnahmen zum Insektenschutz einkommenswirksame Ausgleiche erhalten.
In der Branche gibt es bereits intensive Bemühungen, die landwirtschaftliche Produktion in Deutschland noch umweltschonender zu gestalten. Das darf sich aber langfristig nicht negativ auf die Produktivität auswirken! Der Agrarhandel berät seine landwirtschaftlichen Kunden zu den Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes und unterstützt sie mit verschiedenen Angeboten, um – auch unter Ausnutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung – den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen. Es ist an der Zeit, dass die Landwirt-schaft für diese Bemühungen die notwendige Wertschätzung erfährt, anstatt sie mit weiteren Ver-boten zu überziehen.