Jetzt auch Gebühren für Futtermittelkontrollen in Schleswig-Holstein

08.01.2016

Ab dem 01.01.2016 werden nun auch in Schleswig-Holstein für anlasslose Futtermittelkontrollen Gebühren von den Unternehmen verlangt.

Staatssekretärin Schneider erklärt das neue System wie folgt: „Wir haben für die Gebühren ein System entwickelt, das nach Risikoklassen, Tätigkeitsprofil und Größe der Betriebe differenziert die Gebühren staffelt. Damit wird sichergestellt, dass kleine Betriebe nicht zu stark belastet werden. Insgesamt sind die Gebühren angemessen und den Betrieben zuzumuten". [... ]

Der BVA wird zusammen mit anderen betroffenen Verbänden, wie auch schon bei der Gebührenordnung in Niedersachsen, prüfen, ob und wie gegen die neue Gebührenordnung vorgegangen werden kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie in unserem aktuellen BVA-Info.