Investitionsprogramm Landwirtschaft startet im Januar

11.12.2020

Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Am 10. Dezember wurde die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht, damit ist das Gesamtpaket für die Modernisierung der Landwirtschaft in Deutschland verfügbar. Kernstück sind nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 816 Mio. Euro des „Investitionsprogramm Landwirtschaft“.

Das Programm soll in den Klima-, Umwelt- und Naturschutz investiert werden und vor allem kleine und mittlere Betriebe beim Umbau unterstützen. Durch Investitionen in neue Techniken sollen die Erträge gesichert werden, vgl. dazu den Bericht im BVA-Info Nr. 38/20 vom 25.09.2020.

Der Landwirt bekommt 40 % der Kosten erstattet – bei maximal 2 Mio. Euro Investitionssumme in den vier Jahren. Bei landwirtschaftlichen Dienstleistern, wie Maschinenringen oder Lohnunternehmen sind es 10 bis 20 %, je nach Unternehmensgröße. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärte: „Mit modernster Technik, zum Beispiel für das passgenaue Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln, wollen wir unsere Umweltziele erreichen." Ab dem 11. Januar 2021 können Betriebe die Investitionsförderung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen.

Das Paket „Bauern für Klimaschutz“ beinhaltet folgende Punkte:

1. „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ mit 816 Mio. Euro Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ wurde durch einen Beschluss des Koalitionsausschusses im Ja-nuar sowie durch den kürzlich im Parlament beschlossenen Bundeshaushalt 2021 möglich. Aus diesem neuen Programm werden in den Jahren 2021 bis 2024 drei sich ergänzende Maßnahmen für mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft finanziert:

  • Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für exakte Düngung und exakten Pflanzenschutz,
  • Erweiterung und emissionsarme Abdeckung der Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger sowie
  • Separierung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle) – auch in mobilen Kleinanlagen.

2. Insektenschutz Finanzielle Besserstellung von Agrarumweltmaßnahmen im Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insekten-schutz in der Agrarlandschaft“ in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit zusätzlich 140 Mio. Euro.

3. Digitalisierung und Innovationsförderung Gefördert werden Modell- und Demonstrationsprojekte im Bereich der Digitalisierung mit 20 Mio. Euro und der Innovationsförderung mit 24 Mio. Euro, um effektive sowie effiziente Verfahren für mehr Ressourcenschutz in der Landwirtschaft unter Praxisbedingungen zu erproben.