Internet-Pranger: BVA sieht Problem der effektiven Löschung noch nicht gelöst

05.06.2015

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Entwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vorgelegt. In seiner Stellungnahme an das BMEL begrüßt der BVA die Trennung der Warnung der Öffentlichkeit vor unsicheren Erzeugnissen von der Information der Öffentlichkeit zur Schaffung von mehr Markttransparenz. Kritisch ist aus Sicht des BVA jedoch die Umsetzung.Der BVA kritisiert, dass der Änderungsvorschlag eine obligatorische Information der Öffentlichkeit einführen will, statt wie bisher der Behörde einen Ermessenspielraum zu belassen. Um der Lebenswirklichkeit mit ihren unendlichen Varianten möglichst gerecht werden zu können, ist aber ein gewisser Ermessensspielraum notwendig. Ein Mehrwert für die Verbrauchersicherheit ist nach Ansicht des BVA in dem Änderungsvorschlag nicht erkennbar, weshalb eine obligatorische Information nicht eingeführt werden sollte.

Aus Sicht des BVA wird die Markttransparenz außerdem in keiner Weise gefördert, sondern vielmehr der Prangereffekt verstärkt, wenn bereits bei „hinreichendem Verdacht“ eine Information der Öffentlichkeit über mögliche Verstöße, die gerade kein Risiko der Gesundheitsgefährdung bedeuten, stattfindet. Ganz im Gegenteil schadet es der Transparenz, wenn entgegen der Unschuldsvermutung öffentlich Vorwürfe gegen Einzelne erhoben werden, weil die Öffentlichkeit keine Möglichkeit der Einschätzung dieser Informationen hat. Vielmehr sollte eine Information der Öffentlichkeit zum Zweck der Markttransparenz „erst bei feststehenden Verstößen erfolgen“, wie es auch im Koalitionsvertrag verhandelt wurde. Der BVA äußert weiter erhebliche Bedenken, ob ein „Entfernen der Information“ ein Löschen aus dem Internet bewirkt. Tatsächlich ist zu befürchten, dass die Informationen im Internet verbleiben und eine Kontrolle der Information mit der Veröffentlichung im Internet verloren geht. Es muss sichergestellt werden, dass mit dem „Entfernen“ der beabsichtigte Zweck erreicht werden kann.

Die Stellungnahme im Wortlaut steht im BVA-Mitgliederbereich zum Download bereit. Für Rückfragen steht Ihnen auch BVA-Referentin RAin Frau Judith Hausner zur Verfügung, Telefon 030 – 2790 741 13 und E-Mail Stephanie.Peeters@bv-agrar.de.