Integrierter Pflanzenschutz

07.06.2019

Neue Leitlinie im Nationalen Aktionsplan verankert

Die neue „Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz“ ist im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert. Sie soll dazu beitragen, die Verluste im Vorratsschutz weiter zu reduzieren, wobei auf chemische Mittel und giftige Gase möglichst verzichtet werden soll, teilt das Julius Kühn-Institut (JKI) mit.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat die Leitlinie nach Anhörung des wissenschaftlichen Beirats des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Abstimmung mit den Ländern sowie mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, anerkannt.

Praktikable vorbeugende und/oder nichtchemische Maßnahmen, wie beispielsweise thermischer und biologischer Art, müssten beim Anwenderschutz oder der Resistenzentwicklung Vorteile aufweisen oder weniger Rückstände in den Produkten hinterlassen. Nur dann würden sie gegenüber den chemischen Mitteln bevorzugt angewendet.

Der BVA hat an dem gesamten Prozess zur Erstellung der Leitlinie in den letzten Jahren eine entscheidende Rolle eingenommen, sich an Projekten beteiligt und wichtige Impulse aus dem Erfassungshandel eingebracht. Unser Ziel ist es, dass der Aktionsplan zu zukunftsfähigen Lösungen führt und langfristig einen wirksamen Vorratsschutz ermöglicht.

Um die Ziele der Leitlinie weit zu verbreiten, fördert das BMEL seit diesem Jahr das Vorhaben „Netzwerk für den Wissenstransfer und die Implementierung der Leitlinie integrierter Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz (VSnet)“. JKI und BVA koordinieren das Projekt. Im Zentrum stehen sieben Demonstrationsbetriebe aus der Landwirtschaft, dem Handel und der Verarbeitung.

Die neue Leitlinie ist im Internet unter bundesanzeiger.de abrufbar.