Handelsabkommen: Grünes Licht für Ceta

14.10.2016

Die Bundesregierung kann dem EU-Kanada-Freihandelsabkommen Ceta vorläufig zustimmen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen. Damit kann das Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Das bedeutet, dass die Bundesregierung dafür sorgen muss, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Die Einfuhren von kanadischem Rindfleisch sowie Schweine- und Geflügelfleisch in die Europäische Union werden im Rahmen des Ceta-Freihandelsabkommens der EU mit Kanada bei Zollfreiheit zunehmen. Davon geht die Bundesregierung in einer Antwort (18/9891) auf eine Kleine Anfrage (18/9516) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (Ceta) aus.

Die Auswirkungen einer vollständigen Liberalisierung des Handels mit tierischen Produkten zwischen der EU und Kanada seien vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und vom Johann Heinrich von Thünen-Institut vor Beginn der Verhandlungen analysiert worden. Allerdings sehe das Abkommen für diese Waren vor, dass die Zollsätze der EU grundsätzlich bestehen bleiben. Für Rindfleisch und Schweinefleisch seien Quoten verabredet, die die Zollfreiheit beschränken.