Grüne Finanzprodukte
Fachrecht nicht durch zusätzliche Finanzregularien überlagern
Die Kriterienvorschläge der Verordnung für ein einheitliches Klassifikationssystem (Taxonomie) im Bereich nachhaltiger Finanzierung werden den Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft nicht gerecht. Das machte der BVA in einer gemeinsamen Verbände-Stellungnahme mit dem Deutschen Bauernverband und dem Deutschen Raiffeisenverband anlässlich einer öffentlichen Konsultation der EU Kommission zu nachhaltiger Finanzierung deutlich. Aus Sicht der Verbände muss der Maßstab für die Bewertung der Nachhaltigkeit ausschließlich das Fachrecht auf europäischer und nationaler Ebene bleiben und darf nicht durch zusätzliche Finanzregularien überlagert werden.
Die Agrarverbände weisen darauf hin, dass das land- und forstwirtschaftliche Fachrecht auf EU- und nationaler Ebene bereits hohe Anforderungen an nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden definiert und konsequent umgesetzt wird. Durch die Kriterienvorschläge für die sogenannte Taxonomie-Verordnung würde ein zweites, paralleles System geschaffen. Das würde unmittelbar gelten und keiner nationalen Umsetzung bedürfen. Zudem ist der Entwurf der Taxonomie-Verordnung aus Sicht der Verbände an bürokratischem Aufwand kaum noch zu übertreffen.
Übergang zur umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft
Die öffentliche Konsultation der EU Kommission wurde vor dem Hintergrund des derzeit auf europäischer Ebene laufenden Gesetzgebungsverfahrens über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen durchgeführt. Mit dieser Gesetzesinitiative möchte die Kommission den Übergang der EU-Wirtschaft zu einer umweltfreundlicheren und widerstandsfähigeren Kreislaufwirtschaft unterstützen. Dafür sollen zukünftig alle Finanzmarktteilnehmer die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance in ihre Investitions- und Beratungsprozesse integrieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll eine unmittelbar geltende Taxonomie-Verordnung erlassen werden, die einheitliche Kriterien enthält, anhand welcher festgestellt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit nachhaltig ist. Im Juli 2019 wurden Empfehlungen einer technischen Expertengruppe für Überprüfungskriterien veröffentlicht, anhand derer wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit bewertet werden können. Diese Empfehlungen umfassen unter anderem auch Kriterien für den Sektor Landwirtschaft.