Gemeinsame Positionierung der Agrarminister zur GAP
In ihrer heutigen Sitzung haben sich die Bundesländer in der Agrarministerkonferenz auf eine gemeinsame Positionierung zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik geeinigt, nachdem es in den vorhergegangenen Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen war. Bundesministerin Klöckner nahm an der Konferenz beratend als Gast teil.
Zahlreiche Punkte der Einigung hatte bereits das BMEL in seinen Gesetzentwürfen vorgelegt, so u. a. zwei Prozent Junglandwirteförderung, eine bundeseinheitliche Basisprämie und vereinfachte Kontrollen zur Konditionalität bei kleinen Betrieben.
Bundesministerin Klöckner dazu: „Es hat sich gezeigt, wie wichtig es war, dass wir als Bund vorangegangen sind und einen guten Aufschlag gemacht haben. Im Ergebnis zeigt sich, dass wir nicht weit auseinanderliegen. Gerade weil sich unsere Position durchgesetzt hat, dass Leistungen für Umwelt- und Klimaschutz nicht allein in den Öko-Regelungen liegen. Addiert man die verschiedenen Maßnahmen – etwa Umschichtung, Konditionalität oder AUKM – kommen wir auf rund 35 Prozent Ökoleistungen, die Länder auf 40 Prozent. Ich habe daher die klare Erwartung, dass der heutige, parteiübergreifende Beschluss der zuständigen Ressortminister auch ein klares Signal an die Bundesumweltministerin ist. Der Landwirtschaft wird hier viel abverlangt. Die Ernährung für uns alle zu sichern, das ist auch eine nicht zu unterschätzende Gemeinwohlleistung, die wir anerkennen, auf die wir alle angewiesen sind. Deshalb ist die Einkommenssicherung ein wichtiger Aspekt in der GAP.“
Die Beschlüsse der Länderminister führten zu einer deutlichen Verminderung der Einkommenswirksamkeit der 1. Säule. Die Ökoregelungen müssten deshalb praktikabel ausgestaltet werden, um eine entsprechende Akzeptanz bei den Landwirten zu erzielen. Die Festlegung auf 25 Prozent Öko-Regelungen bezeichnete die Bundesministerin als „realistisch“. Dieser Kompromiss zeichne sich auch auf europäischer Ebene in den Trilog-Gesprächen ab. Die höhere Umschichtung wird zu Einschnitten bei den konventionellen, aber auch den ökologisch wirtschaftenden Betrieben führen – auch sie seien auf Direktzahlungen angewiesen. Hier gelte es, die Umschichtungsmittel in der zweiten Säule landwirtschaftsnah einzusetzen – zum Beispiel für investive Maßnahmen oder Risikomanagement gegen Wetterextreme.