Gas- und Strompreisbremse am Gesamtverbrauch orientieren

09.11.2022

Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten, deren gesamter Strom- und Gasverbrauch dem von Industrieunternehmen entspricht, müssen von der Gas- und Strompreisbremse in gleichem Umfang wie diese profitieren. Diese Forderung erhob DER AGRARHANDEL im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen zur den geplanten Energiepreisrabatten. Hintergrund ist, dass die bislang vorgeschlagene Regelung differenziert zwischen einerseits Privathaushalten und Unternehmen, die dem sogenannten Standardlastprofil (SLP) unterfallen und andererseits Industrieunternehmen, die an einem Standort viel Energie verbrauchen und deswegen andere Zähler verwenden, sog. registrierte Leistungsmessung (RLM). Da die Art der Zähler als Anknüpfungspunkt für die Unterstützungsleistungen herangezogen wird, führt dies dazu, dass Industrieunternehmen stärker und früher von der Preisbremse profitieren, auch wenn kleine und mittelständische Unternehmen an verschiedenen Betriebsstätten in Summe ebenso viel Energie einsetzen. Dies entspricht jedoch nicht dem Bedarf, kritisiert DER AGRARHANDEL. Denn egal wie viele und welche Zähler im Einsatz sind – die Rechnung zahlt am Ende dasselbe Unternehmen.

Gerade im Agrarhandel sind Firmenstandorte häufig weit verzweigt, um Ware in der Fläche handeln zu können. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, muss unabhängig davon, welche Zähler im Unternehmen installiert sind, der gesamte Energieverbrauch eines Unternehmens kumuliert über alle Zähler und Standorte als Maßstab herangezogen werden, so dass alle Unternehmen mit vergleichbarem Energieeinsatz in den Genuss der gleichen Rabattierung kommen, macht DER AGRARHANDEL deutlich.

Auch wenn das parlamentarische Verfahren verständlicherweise im Eiltempo durchgezogen werden muss, damit die Regelungen zum 1. Januar bzw. 1. März nächsten Jahres greifen können, dürfen keine handwerklichen Fehler passieren, die dazu führen, dass ein Großteil der Agrarhandelsunternehmen und andere KMU aufgrund eines rein formalistischen Ansatzes nur unzureichend berücksichtigt werden, mahnt DER AGRARHANDEL.

DER AGRARHANDEL

DER AGRARHANDEL ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Seine Mitgliedsunternehmen beliefern die Landwirtschaft mit Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Futtermitteln. Sie erfassen bundesweit Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, und vermarkten sie als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Auch zählen internationale Im- und Exporteure sowie Makler von Agrarerzeugnissen zu den Mitgliedern. DER AGRARHANDEL ging 2022 aus einer Verschmelzung des Bundesverbands Agrarhandel e.V. (BVA) und des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG) hervor. Er unterhält Geschäftsstellen in Hamburg und Berlin.

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