Finanztransaktionssteuer: Einigung vorerst gescheitert
BVA befürchtet negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung
Am Montag, 7. Dezember 2015, haben sich die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten, die bei der Finanztransaktionssteuer (FTT) eine Vorreiterrolle einnehmen, zu einer erneuten Gesprächsrunde getroffen. Den Finanzministern ist es nicht gelungen, sich endgültig auf eine gemeinsame Steuer auf Finanztransaktionen zu einigen. Zudem wollen nur noch zehn von bislang elf EU-Staaten das gemeinsame Vorhaben weiterverfolgen. Estland wird sich vorerst nicht weiter beteiligen. Die anderen Länder haben sich aber grundsätzlich auf die Eckpunkte für die Steuer verständigt.
Die Bundesregierung drängt seit Jahren auf die Finanztransaktionsteuer. Da sich die EU-Staaten nicht einigen konnten, soll die Idee zunächst von einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Dazu zählen neben Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Österreich, Spanien, Griechenland, Portugal, die Slowakei und Slowenien. Bislang hatten die Ressortchefs angestrebt, die Finanzsteuer bis 2016 einzuführen. Nun sollen die Gespräche Anfang kommenden Jahres fortgesetzt werden. Die geplante Abgabe funktioniert wie eine Mehrwertsteuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukten. Dazu zählen etwa Aktien und Anleihen. Allein Deutschland könnte laut einem Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom März 2015 jährlich
45 Mrd. Euro einnehmen.
Der BVA befürchtet, dass sich eine solche Finanztransaktionssteuer negativ auf Wachstum und Beschäftigung auswirken könnte. Der Agrarhandel benötigt die funktionierenden Warenterminmärkte als Instrument zur Preisabsicherung. Diese Möglichkeit der Absicherung gegen Preisschwankungen darf im Interesse der Stabilität des Marktes nicht durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gefährdet werden.