EuGH fällt Nitrat-Urteil gegen Deutschland

21.06.2018

Neues Düngerecht ohne Einfluss auf die Klage

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen eines Verstoßes gegen die europäische Nitratrichtlinie verurteilt. Die Bundesregierung habe zu wenig gegen die Nitratbelastung im Grundwasser unternommen, heißt es in der Begründung aus Luxemburg. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2016 Klage bei dem EuGH eingereicht. Das inzwischen geänderte deutsche Düngerecht wirkt sich demnach nicht auf das Urteil aus, da der EuGH eine Vertragsverletzung „anhand der Lage" beurteilt, in der sich ein Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befindet, wie das Gericht selbst feststellte. Die Bundesregierung hätte dem EuGH-Urteil zufolge, schon früher zusätzliche oder verstärkte Maßnahmen treffen müssen, um die deutschen Gewässer zu schützen.

Anfang Mai war ein EU-Bericht veröffentlicht worden, wonach im Schnitt 28 % der Messstationen in Deutschland im Zeitraum 2012 bis 2015 den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter Wasser überschritten haben. Gleichzeitig kritisierte die EU-Kommission die geringe Vergleichbarkeit der Daten zu den Nitratgehalten aufgrund von Unterschieden in den Messnetzen und fordert daher eine Harmonisierung der Messnetzmethodik. Die Messstellendichte in Deutschland liegt lediglich bei rund einem Viertel des EU-Durchschnitts.

Urteil wird unterschiedlich bewertet – aktuelles Düngerecht steht in der Kritik
Der Deutsche Bauernverband (DBV) rief nach der Urteilsverkündung des EuGH dazu auf, den Blick nach vorn zu richten. Das Urteil leiste keinen „nennenswerten Beitrag zur Diskussion über die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung", hieß es aus Berlin. Deutschland habe „gehandelt und weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen". Das EuGH-Urteil ignoriere die neue Düngeverordnung und sei daher die Bewertung einer „längst überholten Rechtsgrundlage", betonte der Bauernverband.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VK) erklärte, das Urteil wende sich gegen „jegliche hinhaltende Argumentation, trotz wahrnehmbarer Grundwasserbelastungen“. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stufte das EuGH-Urteil als „Ohrfeige mit Ansage für die deutsche Landwirtschaftspolitik“. Auch das neue Düngerecht bringe keine wesentliche Reduzierung der Nitratbelastungen, kritisierte der Verband. Prof. Friedhelm Taube von der Universität Kiel kommt in einer Studie des BDEW zu dem Ergebnis, dass die neue Düngeverordnung zu keiner nennenswerten Reduzierung der Stickstoffüberdüngung führen wird.