EU-Mercosur

05.07.2019

Einigung auf Freihandelsabkommen

Die Europäische Union (EU) und die Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) erzielten am 28. Juni 2019, 20 Jahre nach Beginn der Verhandlungen, eine politische Einigung über ein Handelsabkommen. Der endgültige Text des Abkommens muss jedoch noch ausverhandelt und danach von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden. Mit dem Abkommen sollen nahezu alle Zölle auf EU-Exporte in den Mercosur abschafft werden. Indem Zölle im Wert von 4 Mrd. Euro eingespart werden, soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen erhöht werden.

Der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA), Dr. Holger Bingmann, begrüßte die Einigung zwischen der EU und dem südamerikanischen Staatenbund: „Der Durchbruch kommt zur rechten Zeit. Die entstehende größte Freihandelszone der Welt ist mehr als nur ein Ausrufezeichen gegen den weltweit grassierenden Protektionismus.“

Frankreich lehnt Übereinkunft ab – Streitpunkt zollfreie Einfuhrkontingente

Wie sich in den vergangenen Wochen bereits andeutete, will Frankreich die von der EU-Kommission ausgehandelte Übereinkunft für das Freihandelsabkommen nicht mittragen. Die Pariser Regierungssprecherin Sibeth Ndiaye erklärte, dass Frankreich nicht bereit sei, das Abkommen in dieser Fassung zu ratifizieren. Im Hinblick auf den Amazonas-Regenwald und für die französischen Rinderzüchter würden zusätzliche Garantien verlangt.

Ndiaye erinnerte zudem daran, dass Frankreich bereits im Vorfeld der Einigung auf Härtefallregeln für die europäischen Rinderzüchter und Zuckerrübenbauern gedrungen habe. So müsse es auch nach Inkrafttreten des Vertrags möglich sein, einen Importstopp für Lieferungen aus Südamerika zu verhängen, wenn sich in den genannten Branchen negative Folgen zeigen sollten.

Hauptmerkmale des Freihandelsabkommens EU-Mercosur

  • Besonders EU-Produkte, die bisher mit hohen und teilweise prohibitiven Zöllen konfrontiert waren, sollen profitieren. Dazu gehören Autos (Zollsatz von 35%), Autoteile (14-18%), Maschinen (14-20%), Chemikalien (bis 18%), Arzneimittel (bis 14%), Bekleidung und Schuhe (35%) oder Maschenware (26%).
  • Auch der EU-Lebensmittelsektor soll davon profitieren, dass die aktuell hohen Zölle auf
    EU-Ausfuhrerzeugnisse wie Schokolade und Süßwaren (20%), Weine (27%), Spirituosen (20 bis 35%) und alkoholfreie Getränke (20 bis 35%) gesenkt werden. Das Abkommen sieht einen zollfreien Zugang vorbehaltlich der Kontingente für EU-Milchprodukte vor (derzeit 28% Zoll), insbesondere für Käse.
  • Die EU kündigte zudem an, dass die Menge an Rindfleisch, die zu Präferenzzollsätzen eingeführt werden kann, um 99.000 t erhöht wird. Im Zuckerbereich einigte man sich darauf, die Bedingungen für die aktuell bestehende Quote von 180.000 t zu verbessern. Für Geflügel wurde eine neue Quote von 180.000 t vereinbart.
  • Die Mercosur-Länder sollen rechtliche Garantien zum Schutz vor Nachahmung von 357 hochwertigen europäischen Lebensmitteln und Getränken einführen, die als Geografische Angaben (GIs) anerkannt sind, wie z.B. Tiroler Speck (Österreich), Münchener Bier (Deutschland), Prosciutto di Parma (Italien).
  • Alle Änderungen sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise umgesetzt werden.
  • Die Vereinbarung soll zudem sicherstellen, dass beide Parteien an der Pariser Klimavereinbarung festhalten. Ein eigenes Nachhaltigkeitskapitel wird sich mit Themen wie nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung der Wälder, Achtung der Arbeitsrechte und Förderung verantwortungsvollen Geschäftsgebarens befassen.

Der Text des Abkommens wird nun grundsätzlich einer rechtlichen Überprüfung von beiden Seiten unterzogen, bevor die endgültige Fassung des Assoziationsabkommens und aller seiner Handelsaspekte vorliegt. Die Kommission wird diese dann in alle Amtssprachen der EU übersetzen und das Assoziierungsabkommen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorlegen.

Nach Einschätzung des BGA lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt schwer vorherzusagen, wann Unternehmen in der Lage sein werden, von den Handelspräferenzen zu profitieren.