EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen: BVA kritisiert Streichung der Futtermittelproduktion

30.07.2021

Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen. In diesen Leitlinien definiert die Kommission welche Kriterien sie zukünftig bei der Prüfung anwendet und ob Beihilfemaßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und des Energiesektors mit dem Binnenmarkt vereinbar sind.

Die EU-Leitlinien sehen vor, dass die Mitgliedstaaten nur solchen Branchen Beihilfen gewähren, die nach Einschätzung der Kommission grundsätzlich entlastungsberechtigt sind. Die beihilfefähigen Wirtschaftszweige werden im Anhang der Leitlinie definiert. Mit den vorgesehenen Änderungen – welche ab 2022 greifen sollen – wird nahezu die gesamte Ernährungswirtschaft aus dem Anhang der Leitlinie gestrichen. Damit wären auch die Futtermittelunternehmen zukünftig nicht mehr beihilfefähig. Gemäß des vorliegenden Entwurfes sollen Energiebeihilfen zukünftig nur noch solchen Branchen gewährt werden, die eine Handelsintensität von mindestens 20 Prozent und eine Stromkostenintensität von 10 Prozent aufweisen. Diese Werte liegen deutlich über denen in der aktuell gültigen Beihilfeleitlinie.

In Deutschland sind im Energiebereich unter anderem die Ausgleichregelungen für stromkostenintensive Unternehmen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von den neuen Kriterien für eine Zulässigkeit von Beihilfen betroffen.

Der Bundesverband Agrarhandel e. V. (BVA) hat die noch bis Anfang Agust 2021 laufende Konsultation genutzt, um zum Leitlinienentwurf der Kommission Stellung zu nehmen. Der Verband fordert in seiner Stellungnahme, die Futtermittelwirtschaft weiterhin auf der Liste der grundsätzlich beihilfefähigen Sektoren aufzuführen, um Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Nach Einschätzung des Verbandes müssen zur Vermeidung von Carbon Leakage und längeren Transportwegen – die zu höheren Emisionen führen würden - die bisherigen Kriterien für die Energiebeihilfen beibehalten werden. Die vorllständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen: