Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland

11.09.2020

Klöckner aktiviert nationalen Krisenstab Tierseuchen

Im Landkreis Spree-Neiße, Land Brandenburg, ist bei einem toten Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte am 10. September den amtlichen Verdacht. Damit gibt es erstmals einen ASP-Ausbruch in Deutschland.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wies in einer Erklärung darauf hin, dass nun zunächst die Vorgaben der nationalen Schweinepest-Verordnung greifen. Die zuständige Behörde in Brandenburg müsse nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich seien, um einen Überblick über die Seuchensituation vor Ort zu erhalten und um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.

Klöckner aktivierte zudem den Nationalen Krisenstab Tierseuchen (FAQ des Bundeslandwirtschaftsministeriums). Dieser steht in engem Kontakt mit der Europäischen Kommission und ist im Austausch mit handelsrelevanten Drittländern, um den Export aus ASP freien Gebieten aufrecht zu erhalten.

Brandenburg leitet Sofortmaßnahmen ein

Der einberufene Krisenstab des Landkreises legte erste Maßnahmen fest. So wurden Restriktionszonen um den Fundort eingerichtet. Die Kernzone umfasst einen Umkreis von drei Kilometern. Diese wird mit einem elektrischen Zaun abgesichert und mit einem Betretungs- und Ernteverbot (für Mais) belegt. Die zweite Restriktionszone, das sogenannte gefährdete Gebiet, besitzt einen Radius von circa 15 Kilometern. In diesem Gebiet werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:

  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen
  • Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind
  • Information und Schulung von Jägern

Weitere Informationen:

BVA-Mitgliedern steht auf der BVA-Internetseite eine aktualisierte Fassung unseres Merkblattes zur ASP sowie eine Liste der Ansprechpartner der zuständigen Behörden in den Bundesländern zur Verfügung.