Emissionsnormen für Lastkraftwagen

22.02.2019

EU einigt sich auf erste CO2-Vorgaben

In der Europäischen Union gibt es künftig erstmals Emissionsnormen für Lastkraftwagen (engl.). Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich zu Beginn der Woche vorläufig auf eine entsprechende Verordnung geeinigt. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen der LKW im Vergleich zu 2019 demnach um 30 % sinken. Die neuen Regeln müssen nun noch formal angenommen werden. Die Übereinkunft folgt auf die im Dezember erzielte Einigung über neue CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge in der EU für die Zeit nach 2020. Als Teil der von der Juncker-Kommission vorgelegten Legislativvorschläge für saubere Mobilität soll dies ein weiterer Schritt sein, um den europäischen Mobilitätssektor zu modernisieren und auf die Klimaneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts vorzubereiten.

Emissions-Minderung im Straßenverkehr soll Beitrag der Treibhausgase senken

Die neuen Rechtsvorschriften sollen den Mitgliedstaaten helfen, ihre Emissionsziele zu erreichen. Sie sollen Anreize für Innovationen geben, Lösungen für saubere Mobilität fördern, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU stärken und die Beschäftigung fördern. Gleichzeitig erhofft sich die EU-Kommission davon, dass sie zur Senkung der Kosten für den Kraftstoffverbrauch von Verkehrsunternehmen und zu einer besseren Luftqualität beitragen.

Die Senkung der Emissionen aus dem Straßenverkehr nutzt die EU als Baustein um ihr Ziel zu erreichen und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die CO2-Emissionsnormen für Lastkraftwagen sollen den gesamtwirtschaftlichen Rechtsrahmen der EU zur Verwirklichung dieses Ziels vervollständigen.

Verordnungstext muss noch verabschiedet werden

Nach dieser vorläufigen politischen Einigung muss der Verordnungstext nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Sobald die Verordnung in den kommenden Monaten von beiden gesetzgebenden Organen gebilligt wurde, soll sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und tritt danach unmittelbar in Kraft.

BVA: Angleichen der LKW-Gewichte würde erheblichen Beitrag zur Reduktion leisten

Der BVA hatte in einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger, letzte Woche Freitag in Berlin deutlich gemacht, dass auch die von der Initiative Verkehrsentlastung geforderte Angleichung der LKW-Gewichte von 40 auf 44 t einen erheblichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten kann.

Die „Initiative Verkehrsentlastung – 44 t für eine zukunftsweisende Logistik“ besteht aus 17 Verbänden, die sich branchenübergreifend für eine Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts bei LKW einsetzen, um so die Klima- und Umweltziele der Bundespolitik zu unterstützen. Die hier vertretenen Wirtschaftszweige haben insgesamt 1,2 Mio. Beschäftigte und erwirtschaften einen Jahresumsatz von 617 Mrd. Euro.