Einheitlicher Cadmiumgrenzwert von 60 mg/kg P₂O₅

31.05.2019

Rat billigt neues EU-Düngemittelrecht

Die EU-Mitgliedstaaten haben der Trilog-Einigung zur neuen EU-Düngemittelverordnung am Dienstag den 21.5. abschließend zugestimmt. Das Europaparlament hatte sich Ende März auf einen neuen Grenzwert für das Schwermetall Cadmium in Phosphatdüngemitteln geeinigt. Demnach ist künftig für das Schwermetall Cadmium EU-weit ein maximaler Grenzwert von 60 mg/kg P₂O₅ für alle phosphathaltigen organischen und mineralischen Düngemittel vorgeschrieben. In Deutschland gilt bereits ein Grenzwert von 50 mg Cadmium/kg P₂O₅.

Mit der neuen Regelung werden vor allem im Bereich der Mineraldünger, der bislang nur wenig harmonisiert war, EU-weite Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltkriterien festgelegt. Außerdem ist ein „freiwilliges Label“ für noch niedrigere Cadmiumgehalte vorgesehen. Dafür dürfen sich die Cadmiumwerte auf nicht mehr als 20 mg/kg P₂O₅ belaufen. Begründet wurde die neue Verordnung auch damit, Anreize zu schaffen, um die Techniken zur Entziehung von Cadmium aus den Düngeprodukten zu verbessern. Zudem sollen ein vermehrter Einsatz von Recyclingmaterial zur Herstellung von Düngemitteln und die Entwicklung einer kreislauforientierten Düngemittelproduktion verstärkt werden. Dadurch soll als Nebeneffekt die Abhängigkeit von importierten Nährstoffen aus Drittländern reduziert werden.

Bauernverbände: Angleichung soll Wettbewerbsnachteil für Landwirte kompensieren

Die Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) begrüßten in einer Mitteilung die Angleichung. Sie gehen davon aus, dass die neuen Regeln die Produktion und Verfügbarkeit von organischen Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung ankurbeln. Durch die entstehende größere Konkurrenz zwischen den Düngeprodukten und das Angebot von Ersatzoptionen soll den europäischen Landwirten auch eine größere Auswahl an Düngeprodukten zur Verfügung stehen, hieß es weiter.

Die Verordnung tritt drei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, also Mitte 2022.