Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sicher umsetzen
BVA e. V. und VdG e. V. informieren Agrarhändler in ihrer Seminarreihe „Gut zu wissen im Agrarhandel“
Welche Risiken bestehen in meiner Lieferkette? Wie richte ich ein Beschwerdemanagement ein? Und wie kann ich mein Unternehmen generell in Hinblick auf Sorgfaltspflichten rechtssicher aufstellen? Diese und weitere Fragen waren Inhalt eines knapp dreistündigen Online-Seminars am 25. Januar zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz des Bundesverbands Agrarhandel (BVA) e.V. und des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG) e.V. Im Rahmen ihrer Online-Seminarreihe „Gut zu wissen im Agrarhandel“ gaben die beiden Branchenverbände Unternehmen die Möglichkeit, konkrete Handlungsempfehlungen von Expertinnen zu erhalten und Klarheit zu gewinnen.
„Bei vielen Unternehmen herrscht oft noch Unsicherheit, inwieweit sie von dem neuen Gesetz betroffen sind und welche Anpassungen in ihrem Betrieb notwendig sind“, erklärt BVA-Geschäftsführer Martin Courbier, der das Seminar moderierte. „Mit dem Seminar konnten wir konkrete, praktische Unterstützung geben und helfen, einige brennende Fragen zu klären.“ Die Verbände hatten Referentinnen geladen, die aus Unternehmensperspektive zeigten, wie eine Umsetzung gelingt, außerdem zwei Expertinnen des „Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte“. Als kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung berät der Helpdesk Unternehmen jeder Größe zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse. Die Referentinnen erläuterten die Anforderungen des Gesetzes und stellten nützliche Online-Tools vor: Der CSR-Risiko-Check hilft bei der Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen in einzelnen Ländern und für verschiedene Commodities. Der KMU-Kompass unterstützt bei der Umsetzung der Sorgfaltsprozesse in Unternehmen. „Es geht zunächst darum, die Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren und mit entsprechenden Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu begegnen“, so Sabine Peters-Halfbrodt, Beraterin beim Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte. „Ein Perspektivwechsel hilft außerdem dabei, eine umfassende Sichtweise auf die Situation zu erlangen: Welche Auswirkungen hat die Tätigkeit des Unternehmens auf die Menschen, die von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sein können?“ Als Fazit des Seminars wurde deutlich, dass die Umsetzung der Anforderungen zwar sehr individuell ist, Unternehmen aber viel Hilfestellung dabei erhalten können, die den Prozess erleichtern.
Unter dem Namen „Gut zu wissen im Agrarhandel“ bieten BVA e.V. und VdG e.V. bereits seit Anfang 2021 praxisnahe Online-Seminare für Mitglieder und Nicht-Mitglieder an. Kommende Themen sind unter anderem Finanz-Themen, wie Kreditsicherung und Kunden-Bonität, oder auch Carbon Farming. Informationen dazu stellen die Verbände auf ihren Websites bereit.
Bundesverband Agrarhandel e. V.
Der Bundesverband Agrarhandel e. V. (BVA) ist die Interessenvertretung des Agrarhandels in Deutschland. Die BVA-Mitgliedsunternehmen bereiten die von der Landwirtschaft gelieferten Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, qualitativ durch Trocknung und Reinigung auf und vermarkten diese Produkte als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Zudem vertreiben sie sowohl Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemittel als auch Futtermittel an die Landwirtschaft. Dem Agrarhandel kommt damit eine entscheidende Funktion in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette zu.
Über den VdG e.V.
Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e. V. (VdG) ist der Bundesverband des internationalen Groß- und Außenhandels mit Getreide, Ölsaaten, Futtermitteln und Hülsenfrüchten und seit über 150 Jahren am Welthandelsplatz Hamburg das offizielle Sprachrohr der Branche. Er agiert als Dienstleister für seine Mitglieder und darüber hinaus als Partner von Verwaltung, Politik und Wirtschaft in Berlin, Bonn und Brüssel.
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