Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sicher umsetzen

28.01.2022

Welche Risiken bestehen in meiner Lieferkette? Wie richte ich ein Beschwerdemanagement ein? Und wie kann ich mein Unternehmen generell in Hinblick auf Sorgfaltspflichten rechtssicher aufstellen? Diese und weitere Fragen waren Inhalt eines knapp dreistündigen Online-Seminars am 25. Januar 2022 zum neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz des Bundesverbands Agrarhandel e. V. (BVA) und des Vereins der Getreidehändler der Hamburger Börse e. V. (VdG). Im Rahmen ihrer Online-Seminarreihe „Gut zu wissen im Agrarhandel“ gaben die beiden Branchenverbände Unternehmen die Möglichkeit, konkrete Handlungsempfehlungen von Expertinnen zu erhalten und Klarheit zu gewinnen.

„Bei vielen Unternehmen herrscht oft noch Unsicherheit, inwieweit sie von dem neuen Gesetz betroffen sind und welche Anpassungen in ihrem Betrieb notwendig sind“, erklärt BVA-Geschäftsführer Martin Courbier, der das Seminar moderierte. „Mit dem Seminar konnten wir konkrete, praktische Unterstützung geben und helfen, einige brennende Fragen zu klären.“ Die Verbände hatten Referentinnen geladen, die aus Unternehmensperspektive zeigten, wie eine Umsetzung gelingt, außerdem zwei Expertinnen des „Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte“. Als kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung berät der Helpdesk Unternehmen jeder Größe zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse. Die Referentinnen erläuterten die Anforderungen des Gesetzes und stellten nützliche Online-Tools vor: Der CSR-Risiko-Check hilft bei der Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen in einzelnen Ländern und für verschiedene Commodities. Der KMU-Kompass unterstützt bei der Umsetzung der Sorgfaltsprozesse in Unternehmen. „Es geht zunächst darum, die Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette zu identifizieren und mit entsprechenden Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu begegnen“, so Sabine Peters-Halfbrodt, Beraterin beim Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte. „Ein Perspektivwechsel hilft außerdem dabei, eine umfassende Sichtweise auf die Situation zu erlangen: Welche Auswirkungen hat die Tätigkeit des Unternehmens auf die Menschen, die von den Aktivitäten des Unternehmens betroffen sein können?“  Als Fazit des Seminars wurde deutlich, dass die Umsetzung der Anforderungen zwar sehr individuell ist, Unternehmen aber viel Hilfestellung dabei erhalten können, die den Prozess erleichtern.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festlegt, wobei die Sorgfaltspflichten nach der Einflussmöglichkeit der Unternehmen bzw. Zweigniederlassungen abgestuft sind. Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.