Düngeverordnung

27.03.2020

Bundesrat stimmt Änderungen zu – Ausweisungsfrist für Rote Gebiete verschoben

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. März 2020 dem Verordnungsentwurf zur Verschärfung der Düngeverordnung zugestimmt. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft wird sowohl die Frist für die differenziertere Ausweisung der Roten Gebiete als auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten auf den 1. Januar 2021 verschoben.

Damit gibt es einen Aufschub für die Umsetzung die strengeren Regeln in den sogenannten roten Gebieten. Darüber hinaus wurde die im Gesetzentwurf vorgesehene Aufzeichnungsfrist für Düngemaßnahmen von zwei Tagen auf 14 Tage verlängert.

In einer zusätzlichen kritischen Entschließung hat der Bundesrat allerdings auf zahlreiche Unzulänglichkeiten der Verordnung aus fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger Sicht hingewiesen. Die Zustimmung wurde nur deshalb nicht an eigentlich erforderliche Änderungsvorgaben geknüpft, um das Risiko eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden.

Davor hatte die Bundesregierung ausdrücklich gewarnt. Die umfangreiche Entschließung zeigt detailliert die verschiedenen Defizite der Verordnung auf. Die die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang darum gebeten, im Benehmen mit den Ländern durch künftigen Regelungen und Verwaltungsvereinbarungen Abhilfe zu schaffen.