Dünge-Verordnung - CDU/SPD haben sich geeinigt

05.11.2016

Die agrarpolitischen Sprecher von CDU und SPD haben sich nach langem Ringen auf eine Regelung für die Erfassung von Nährstoffströmen verständigt. Eine „verbindliche betriebliche Stoffstrombilanz“ soll es künftig richten, erklärte der agrarpolitische Sprecher der SPD, Wilhelm Priesmeier, Ende vergangener Woche in Berlin. Dabei handelt es sich um eine gesamtbetriebliche Nährstoff-Dokumentation, die man auch Hof-Tor-Bilanz nennen könnte. Nach dem Willen der Fraktionen  soll die DüngeVO nun bis Jahresende vom Bundestag/-rat abgesegnet und im ersten Quartal 2017 in Kraft treten. Die Stickstoffbilanzierung wird laut Priesmeier ab 2018 gelten.

Laut Verordnung muss der Betriebsinhaber sicherstellen, dass der in der VO genannte Kontrollwert 60 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr, in den 2018, 2019 und 2020 und später begonnenen Düngejahren 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr nicht überschreitet.