Coronavirus: Vorübergehende Ausnahmeregelung bei REDcert

13.03.2020

Rezertifizierung auf Basis eines Desk-Audits

Die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken erfordern geeignete Vorsorgemaßnahmen, das teilte die REDcert GmbH in einem aktuellen Schreiben mit. Gemeinsames Ziel müsse es sein, den System- wie den Zertifizierungsbetrieb aufrecht zu erhalten, ohne Mitarbeiter und Kunden unnötigen gesundheitlichen Risiken auszusetzen.

REDcert weist darauf hin, dass eingeschränkte Reiseverbindungen oder erhöhte Reisekosten keinen Anspruch für ein von der Regel abweichendes Zertifizierungsverfahren begründen. Demnach erfordere eine Re-Zertifizierung gemäß der REDcert- Systemgrundsätze grundsätzlich eine Kontrolle vor Ort.

 

Desk-Audit nur in begründeten Einzelfällen und mit verpflichtender Vor-Ort-Folgekontrolle

Um bei Systemteilnehmern mit berechtigten und begründeten Einschränkungen die Zertifizierung (lückenlos) aufrecht erhalten zu können, gewährt REDcert bis auf Weiteres folgende Ausnahmeregelung: Eine Re-Zertifizierung ist im begründeten Einzelfall auch auf Basis eines Desk-Audits möglich. Dazu muss die Zertifizierungsstelle:

  • die Begründung für ein von der Regel abweichendes Zertifizierungsverfahren angemessen dokumentieren und REDcert auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
  • die Einhaltung der REDcert-Anforderungen durch den Systemteilnehmer angemessen beurteilen können (Prüfsicherheit). Die zur Beurteilung der Systemkonformität maßgeblichen Dokumente müssen nach Maßgabe der Zertifizierungsstelle/des Kontrolleurs vom Unternehmen entweder in analoger oder digitaler Form bereitgestellt oder mit Hilfe geeigneter Konferenztechnik (Webinar u. a.) oder Fernzugängen in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden können.
  • innerhalb von 3 Monaten (Frist muss von REDcert ggf. entsprechend der Entwicklung des Krankheitsgeschehens angepasst werden) nach dem erfolgreichen Desk Audit eine vor-Ort-Kontrolle durchführen (Folgekontrolle) und dokumentieren.

Dazu muss in jedem Kontrollbericht als vereinbarte (Korrektur-)maßnahme ein Hinweis auf die verpflichtende Folgekontrolle aufgeführt werden. Nach einem erfolgreichem Desk Audit kann das Zertifikat für den angestrebten Geltungsbereich und die übliche Laufzeit ausgestellt werden. Die Zertifizierungsstelle ist verantwortlich für die fristgerechte Durchführung der nachfolgenden vor-Ort-Kontrolle.