Corona-Pandemie

09.04.2020

Bundesregierung schafft temporäre Erleichterungen bei den Arbeitszeitregelungen für systemrelevante Bereiche

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Abweichung von einzelnen Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz in Folge von Covid-19 herausgegeben (COVID-19-Arbeitszeitverordnung). Diese Abweichungen sollen befristet bis zum 30. Juni 2020 anwendbar sein und ermöglichen für bestimmte systemrelevante Tätigkeiten längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen.

Der Bundesverband Agrarhandel e. V. (BVA) begrüßt den Verordnungsentwurf ausdrücklich. Um Fehlinterpretationen der Aufsichtsbehörden zu vermeiden, regt der BVA an in dem Gesetzestext die Klarstellung zu ergänzen, dass die Ausnahmen bei der Produktion, dem Verpacken, Liefern, Be- und Entladen von Waren des täglichen Bedarfs auch für die dafür erforderlichen Eingangsstoffe (Rohstoffe, Zwischenprodukte) gelten.