Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl

31.01.2020

Angemessene Übergangsfrist für neue Rückstandshöchstgehalte erforderlich

14 Verbände der Agrar- und Ernährungsbranche – darunter auch der BVA – haben sich gemeinsam an die Staatssekretärin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Beate Kasch, gewandt. Hintergrund ist die geplante Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Chlorpyrifos und Chlorprifos-methyl auf 0,01 mg/kg. Die Verbände weisen in dem Schreiben darauf hin, dass die geplante Absenkung die Wirtschaft vor erhebliche Herausforderungen stellt und daher angemessene Übergangsfristen benötigt werden.

Nach den bisherigen Planungen der Europäischen Kommission sollen die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für die beiden Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Lebensmitteln und Futtermitteln zum Ende des Jahres 2020 auf 0,01 mg/kg abgesenkt werden. Aufbrauchfristen für zuvor legal produzierte Lebens- und Futtermittel, die Rückstände von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl enthalten, sollen nach den Plänen der EU-Kommission nicht gewährt werden. Für die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen ist dies nicht praktikabel. Zum einen handelt es sich bei den betroffenen Produkten um Warenarten mit langen Haltbarkeiten. Es ist nicht realistisch, dass bis Ende 2020 ein vollständiger Abverkauf dieser Produkte erfolgen kann. Darüber hinaus ist bekannt, dass in Lagern – noch Monate nach der letzten Anwendung von Vorratsschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen – Kreuzkontaminationen auftreten.

Die nächste Sitzung des Ständigen Ausschusses in Brüssel findet dazu am 17. und 18. Februar 2020 statt.