BVA und VdG begrüßen UTP-Richtlinie als Rahmenregelung für faires Miteinander im Agrarhandel

17.03.2021

Der Bundesverband Agrarhandel e.V. (BVA e.V.) und der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG e.V.) sehen in der UTP-Richtlinie einen dringend notwendigen rechtlichen Rahmen, um unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette einzudämmen. Ziel müsse es sein, Augenhöhe zwischen den Handelspartnern zu schaffen und etwaige Marktungleichgewichte zugunsten von mehr Wettbewerb aufzuheben.

„Der faire Umgang mit Vertragspartnern muss endlich rechtlich verankert werden“, betont Christof Buchholz, Geschäftsführer beim VdG e.V.. „Der Gesetzgeber kann nicht ausschließlich auf Selbstverpflichtungen der Unternehmen setzen, sondern muss einen geeigneten Rahmen schaffen.“ Die so etablierten Mindestschutzstandards könnten die einzelnen Unternehmen jeweils weiter ausbauen. Gleichzeitig solle Handelspartnern innerhalb des rechtlichen Rahmens immer noch ein gewisser Spielraum bei der Gestaltung ihrer Verträge gewährt werden. „Bilaterale Vertragsschlüsse als kleinste Einheit in der Handelskette leben von individuell auf die beiden Parteien zugeschnittenen Vereinbarungen. Dies macht sie effizient“, so Buchholz.

Die beiden Bundesverbände monieren jedoch, dass der Gesetzentwurf die ungleichen Marktverhältnisse unzureichend angehe. „Unklar ist, warum die Regelungen nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 350 Millionen Euro schützen“, wirft BVA-Geschäftsführer Martin Courbier auf. „Faire Handelsbedingungen können keine Frage von Unternehmensgröße sein. Die vorgesehene Umsatzstaffelung verkompliziert zudem die Regelung und lässt Schlupflöcher offen.“

In der praktischen Umsetzung sei es laut BVA e.V. und VdG e.V. wichtig, dass die Beweislast für unlauteres Verhalten nicht allein bei der schwächeren Vertragspartei liege. Bereits im begründeten Verdachtsfall solle der Käufer den Nachweis erbringen müssen, ordnungsgemäß gehandelt zu haben. Auch müsse die Anonymität des Beschwerdeführers im gesamten Prozess gewährleistet werden. In diesen Punkten müsse der Entwurf nachgebessert werden, fordern BVA e.V. und VdG e.V. Dann könne das Gesetz die Situation für alle Agrarhandelsunternehmen entlang der Lieferkette tatsächlich verbessern.

Die UTP-Richtlinie (UTP = unfair trading practices) ist eine 2019 auf EU-Ebene geschaffene Richtlinie, die unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette verhindern soll. Dazu zählen kurzfristige Warenstornierungen, verspätete Zahlungen und weitere Vorgänge, bei denen der Käufer ungleiche Machtverhältnisse gegenüber den Lieferanten ausnutzen können. Im November 2020 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht verabschiedet. Das Gesetz muss bis Mai 2021 verabschiedet sein.

 

Über den VdG:
Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. (VdG) ist seit über 150 Jahren am Welthandelsplatz Hamburg das anerkannte und offizielle Sprachrohr und die Interessenvertretung des internationalen Groß- und Außenhandels mit Getreide, Ölsaaten, Futtermitteln, Hülsenfrüchten, Fischmehl und Speisesaaten. Er agiert als Dienstleister für seine Mitglieder und darüber hinaus als Partner von Verwaltung, Politik und Wirtschaft in Berlin, Bonn und Brüssel.