Bundeswirtschaftsministerium legt Mittelstandsstrategie vor

11.10.2019

BGA: "Grundsätzlich sinnvoll"

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat am 29. August 2019 unter dem Motto „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung“ Eckpunkte einer Mittelstandsstrategie vorgestellt. Seit dem 1. Oktober 2019 leigt die finale Fassung vor. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V. hält es grundsätzlich für sinnvoll, die Maßnahmenstrategie von Bundeswirtschaftsminister Altmaier zu unterstützen. Es finden sich darin auch die Positionen des BGA im Positionspapier für eine Unternehmenssteuerreform vom 20. Juni 2019. Diese beinhaltet im steuerlichen Bereich aus Sicht des BGA folgende relevanten Ansätze:

  • Schrittweise vollständiger Abbau des Solidaritätszuschlags, auch für Kapitalgesellschaften
     
  • Modernisierung der Unternehmensbesteuerung:
    • Absenkung der Steuerbelastung auf einbehaltene Unternehmensgewinne auf 25 % Prozent von aktuell knapp 30 %
       
  • Begrenzung der Steuerbelastung von Personenunternehmen auf maximal 45 % für mittelständische Unternehmen sind vor diesem Hintergrund vorgeschlagen:
    • Verbesserungen und Entlastungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen
    • Einführung eines Optionsmodells für Personengesellschaften, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen
    • Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer und für Kapitalgesellschaften deren Einführung bei der Körperschaftsteuer, ggf. moderate Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
    • Modernisierung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Wegzugsbesteuerung im
      Außensteuerrecht
    • Mindestens Halbierung der steuerlichen Zinssätze
    • Zeitnahe Betriebsprüfung
    • Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, u. a. für digitale Güter, und Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro bei Abschaffung des Sammelpostens
    • schrittweise Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung (Zinsen, Mieten, Pachten,
      Leasingraten, Lizenzen) mit dem Ziel ihrer Abschaffung 
    • Ablehnung einer Vermögensteuer
    • Ablehnung einer Vermögensteuer
    • Deckelung der Sozialabgaben bei 40 %
       
  • Bürokratieabbau:
    • Umsetzung eines Bürokratieabbaugesetzes III, u. a. mit Vereinfachungen bei der elektronischen
      Archivierung
    • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von zehn auf fünf Jahre
    • Ablehnung nationaler Anzeigepflichten für Steuergestaltungen