Bundesregierung bringt neues Düngepaket auf den Weg
Der Bundestag stimmte nach einer ausführlichen Debatte am 16.02.2017 für eine Änderung des Düngegesetzes. Das neue Düngegesetz bildet die Grundlage für die Umsetzung der Düngeverordnung. Teil der Novelle des Düngegesetzes ist die Einführung einer Stoffstrombilanz, deren konkrete Ausgestaltung jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt durch eine separate Durchführungsverordnung festgelegt werden wird. Entscheidend wird dabei sein, dass die konkrete Ausgestaltung der Bilanzierung zu einem praktikablen Ergebnis führt und der bürokratische Aufwand für die betroffenen Betriebe möglichst gering gehalten wird. Der Fokus muss darauf liegen, dass die Bilanzierung fachlich geeignet ist das Düngemanagement auf der Fläche zu steuern, bedarfsgerecht zu düngen und gleichzeitig Nährstoffüberschüsse zu minimieren. Unter anderem sollte in diesem Zusammenhang auch die geringere Stickstoffnutzungseffizienz der organischen Dünger im Vergleich zu mineralischen Düngern berücksichtigt werden.
Zeitgleich hat das Bundeskabinett die Reform der Düngeverordnung auf den Weg gebracht. Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen verlängert und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.
Der Bundesrat muss Düngegesetz und Düngeverordnung noch zustimmen. Dies könnte in der nächsten Plenarsitzung am 10. März 2017 geschehen.