Bundesrat

15.02.2019

Länder fordern flächendeckende Mobilfunkversorung in Deutschland

In der heutigen Sitzung des Bundesrats forderten die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz eine Gesamtstrategie zur Förderung einer flächendeckend leistungsstarken Mobilfunkversorgung. Die Bundesregierung müsse eine Gesamtstrategie zum Glasfaserausbau und zur Mobilfunkversorgung entwickeln, hieß es einem der Entschließungsbeiträge, die heute im Bundesrat vorgestellt worden sind. Der Bundesrat hat die Entschließungen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Weitere Sanktionsmöglichkeiten für Bundesnetzagentur

Reinland-Pfalz betont, dass darüber hinaus die Bundesnetzagentur weitere Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Netzbetreibern brauche. Nur dann könne sie effektiv auf Verstöße gegen Versorgungsauflagen reagieren. Die Vereinbarung einer 99-prozentigen Versorgung aller Haushalte allein reiche nicht aus, um den 5G-Ausbau bundesweit und vor allem auch im ländlichen Raum zu realisieren.

Dabei gehe es insbesondere auch um das Schließen von Funklöchern im ländlichen Raum. Gegebenenfalls sei darüber nachzudenken, ob der Bund den Ausbau in den sogenannten weißen Flecken über ein gesondertes Mobilfunkförderprogramm finanziert.

Der Bundesrat hatte im Vorfeld zu den Beratungen festgestellt, dass die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehöre. Mobilfunk sei ein Aspekt der Daseinsvorsorge. Wo ein Flächenbezug mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen sei, müsse der Staat gegensteuern. Der Ausbau einer leistungsstarken und verfügbaren Mobilfunkinfrastruktur in den urbanen Gebieten sowie in den ländlichen Räumen sei daher maßgeblich für künftige Anwendungen der Gigabitgesellschaft.

BVA: Agrarhandel ist auf leistungsstarke Breitbandnetze angewiesen

Der BVA wies in seinem Positionspapier Wettbewerbsfähiger Agrarhandel - 5 Thesen für eine starke ländliche Wirtschaftsstruktur bereits ausdrücklich darauf hin, dass die Digitalisierung kein Privileg der Ballungszentren sein dürfe. Leistungsstarke Breitbandnetze und flächendeckende Mobilfunknetze tragen entscheidend zur Zukunftsfähigkeit des Agrarhandels bei.

Deutsche Landkreistag fordert konsequenten 5G-Ausbau–
sonst drohe Mobilfunk erster und zweiter Klasse

Der Deutsche Landkreistag hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Unsicherheiten rund um die geplante 5G-Frequenzauktion für ein konsequentes Vorgehen ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager erklärte, oberste Priorität müsse ein tatsächlich flächendeckender Mobilfunkausbau sein. Bei dieser Zielformulierung bereits Abstriche zu machen – etwa indem man sich damit zufrieden gibt, lediglich die Haushalte zu versorgen – führe zu einem Mobilfunk erster und zweiter Klasse. Er forderte Versorgungsauflagen gerade für unrentable Gebiete.

Es dürfe nicht mehr in Zweifel gezogen werden, dass Deutschland überall mit 5G versorgt werden müsse. Der Deutsche Landkreistag betonte, die ‚Milchkanne' sei hierfür kein schlechtes Bild. Es sei eine in höchstem Maße naive Hoffnung, mit Globalisierung und Strukturwandel meinen mithalten zu können, wenn man sich bei 5G und Glasfaser bestenfalls im europäischen Mittelfeld befindet.

Absurd: Versorgung nur auf Haushalte abzustellen

Grundsätzlich wandte sich Sager gegen die Bezugsgröße, mit der die Versorgung üblicherweise angegeben werde. Demnach sein bei 5G, anders als beim Breitband, ja bereits deshalb nicht auf zu versorgende Haushalte abzustellen, weil es sich eben gerade um Mobilfunk handelt. Wenn Google Maps z. B. nur auf dem heimischen Rechner funktioniere, sei damit niemandem gedient. Der Mehrwert solcher Apps liege in ihrer mobilen Nutzung, gerade auch außerhalb der bewohnten Gebiete. Beim Mobilfunk vor allem auf eine Versorgung der Haushalte abzustellen, sei daher geradezu absurd.

Flächendeckung eine Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse

Aus diesem Grunde sei die Entscheidung der Bundesnetzagentur nachdrücklich zu kritisieren, im Rahmen der bevorstehenden Auktion auf den Erlass von Auflagen für eine flächendeckende Versorgung auch jenseits der Wohngebiete und der wichtigsten Verkehrswege verzichtet zu haben. Für besonders zweifelhaft sieht der Deutsche Landkreistag überdies die Entscheidung der Bundesnetzagentur, wonach diese Versorgungsauflagen entlang bestimmter Verkehrswege schon dann als erfüllt gelten sollen, wenn auch nur ein Anbieter ein Netz errichtet hat. Um unter diesen Umständen Funklöcher für die Kunden anderer Anbieter zu vermeiden, solle vielmehr die Möglichkeit bestehen, die Mobilfunkbetreiber zum lokalen Roaming zu verpflichten.

Am Ende sei eine wirkliche Flächendeckung eine Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse. Es könne nicht sein, dass gleichwertige Entwicklungschancen in Stadt und Land als eines der wichtigsten Politikziele dieser Legislaturperiode allseits beschworen werden, um im gleichen Atemzug zu sagen: Leider gelte das aber nicht für 5G.