BMEL fordert fairen Umgang im Miteinander

31.08.2018

BVA: Gelebte Realität des Agrarhandels

Die Agrarhandelsunternehmen sind zuverlässige Partner der Landwirtschaft und meist über Generationen hinweg mit den landwirtschaftlichen Betrieben in engen Geschäftsbeziehungen verbunden. Das betonte BVA-Präsident Rainer Schuler anlässlich eines Gesprächs mit Vertretern der Land- und Ernährungswirtschaft im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am Mittwoch in Berlin.

Der Einladung von Bundesministerin Julia Klöckner waren Verbände entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette bis hin zu Unternehmensvertreter des Lebensmitteleinzelhandels (ALDI Nord + Süd, Schwarz-Gruppe, Metro, EDEKA, real, REWE) gefolgt. Das Motto der Veranstaltung lautete „Bauern und Lebensmittelbranche – für ein faires Miteinander“ und zielte im Wesentlichen auf den auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette ab.

Mit der tief in der Philosophie des Agrarhandels verwurzelten Überzeugung, Landwirte in langfristigen Geschäftsbeziehungen zu unterstützen, ist es für die Unternehmen eine Selbstverständlichkeit, auch in Ausnahmejahren Lösungen für die Betriebe zu schaffen, so Schuler weiter.

In einem Vorab-Statement an die Ministerin hatte der BVA auf die bedeutende Rolle des Agrarhandels entlang der Wertschöpfungskette hingewiesen: „Der private Agrarhandel unterstützt die Landwirte durch Beratung z. B. zum integrierten Pflanzenbau und zum umweltverträglichen Betriebsmitteleinsatz. Darüber hinaus berät er die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Entwicklung von Vermarktungsstrategien mit Fokus auf hiesige Ernte-Erwartungen und grenzübergreifende Prognosen. Der Agrarhandel bietet seinen landwirtschaftlichen Kunden in diesem Kontext einfach strukturierte Möglichkeiten zur Preisabsicherung an.“

Der BVA wertschätzt die auch auf EU-Ebene vorhandenen Bestrebungen, unlautere Praktiken in der Lebensmittelwertschöpfungskette zu verhindern. Auch wenn sich die EU-Richtlinie im Speziellen auf das Frischesegment fokussiert, verwies der BVA auf den Trend zu zusätzlichen Sekundärstandards und immer weiter steigenden Zertifizierungsanforderungen seitens des LEHs, den der Agrarhandel mit Sorge sieht. Sachlich unbegründete Standards zum Geschäftsmodell des Lebensmitteleinzelhandels zu erheben, birgt erhebliche Probleme. Sie untergraben die Glaubwürdigkeit und Autorität der wissenschaftlichen Institutionen. Sie stellen immer höhere Hürden für den Marktzugang dar und zementieren die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels. Die Lebensmittelkette sollte sich auf die Einhaltung der wissenschaftlich fundierten und von Lebensmittelsicherheitsbehörden vorgelegten Standards fokussieren.

Für den privaten Agrarhandel hat die Qualitätssicherung in der Erfassung, Lagerung und Aufbereitung sowie Vermarktung von Ernteprodukten oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind seit langem umfassende Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsysteme etabliert, zu denen u.a. auch ein differenziertes Monitoring auf Pflanzenschutzmittelrückstände gehört.