BMEL: Entwurf für nationale Umsetzung der GAP vorgelegt

05.03.2021

Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) steht vor einem Systemwechsel. Zukünftig soll jeder Euro Fördergeld aus Brüssel an Umwelt-, Biodiversitäts- und Klimaauflagen geknüpft sein. Das bedeutet: Der Besitz von Fläche allein berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen. Entscheidend ist, wie die Fläche bewirtschaftet wird. Aufgabe der Mitgliedstaaten ist es, rechtzeitig zur Umsetzung dieser Ziele einen nationalen Strategieplan zu erarbeiten und der Kommission zur Prüfung vorzulegen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sechs Öko-Regelungen definiert, die deutschlandweit angewendet werden sollen und weitere Eckpunkte zur nationalen Umsetzung der GAP vorgelegt:

  1. Erhöhung des Umfangs der nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente, auf denen weder Ackerbau noch Tierhaltung betrieben wird, über die in der Konditionalität vorgeschriebenen drei Prozent hinaus.
  2. Aufwertung dieser nichtproduktiven Flächen durch die Anlage von Blühstreifen, Blühinseln oder Altgrasstreifen, um die Biodiversität zu erhöhen.
  3. Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau einschließlich Leguminosen – heimische Eiweißpflanzen, die als Eiweißquelle für Tierfutter verwendet werden können. Importe aus Drittstaaten, etwa von Soja, können so reduziert werden.
  4. Extensivierung von Dauergrünland: Grasflächen werden zum Beispiel seltener gemäht oder gedüngt und von weniger Tieren genutzt. Das kommt der Biodiversität zugute.
  5. Weideprämien für Schafe, Ziegen oder Mutterkühe, um ökologisch wertvolle Flächen zu erhalten und das Tierwohl zu erhöhen.
  6. Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland: Hierbei wird Landwirtschaft unter Einbeziehung von Bäumen und Sträuchern betrieben. Agroforstsysteme sind artenreich, stabilisieren den Wasserhaushalt und schützen den Boden vor Erosion.

Zudem soll die Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2.Säule der GAP von sechs auf acht Prozent erhöht werden. Das ist ein Plus von knapp 100 Millionen Euro jährlich. Damit stehen den Bundesländern in der 2. Säule aus der Umschichtung insgesamt knapp 400 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung für die Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Stärkung der ländlichen Räume.

Grundsätzlich sollen alle Direktzahlungen der ersten Säule zukünftig an die Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft werden. Auflagen sind unter anderem: Mindestens drei Prozent der Ackerflächen sind von Landwirten als nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorzuhalten. Keine Umwandlung von Dauergrünland in Mooren und Feuchtgebieten.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will kleinere und mittlere Betriebe in Deutschland noch besser unterstützen, indem die ersten Hektare künftig stärker gefördert werden. Das bedeutet, dass größere Betriebe hier mit Einschränkungen bei den Direktzahlungen rechnen müssen. Beispielsweise soll größeren Betrieben, die mehr als 60.000 Euro Basisprämie erhalten, der darüberhinausgehende Betrag um fünf Prozent gekürzt (Degression) werden. Bei einer Basisprämie von mehr als 100.000 Euro steigt die Kürzung auf zehn Prozent.

Deutschland muss seinen Strategieplan zur Umsetzung der GAP bis zum 1. Januar 2022 der Europäischen Kommission übermitteln. Daher muss das Gesetzespaket, das Bestandteil des Strategieplans wird, bis Ende Juni 2021 verabschiedet werden. Ergebnisse der weiteren Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission werden im Verfahren berücksichtigt. Die Europäische Kommission prüft und genehmigt diesen Strategieplan im Laufe des Jahres 2022.
Ab 1. Januar 2023 starten wir dann mit der neuen Agrarpolitik.