Ausweisung Nitrat-belasteter Gebiete
Stellungnahme von BVA und BVO
Die am 1. Mai 2020 in Kraft getretene Düngeverordnung sieht vor, dass die Bundesregierung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten erlässt. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf für diese Verwaltungsvorschrift vor.
Grundsätzlich ist dieser aus Sicht des Bundesverbandes Agrarhandel e. V. (BVA) und des Bundesverbandes der VO-Firmen e. V. (BVO) geeignet, durch Mindestanforderungen an die Messstellen, durch eine Mindestdichte an Messtellen sowie durch die Berücksichtigung der Emissionen aus der Landwirtschaft sowie weiterer Standortfaktoren, ein bundesweit einheitliches Vorgehen der Länder bei der Gebietsausweisung zu gewährleisten und eine größere Verursachergerechtigkeit zu erreichen.
Nach Einschätzung von BVA und BVO besteht jedoch noch Verbesserungsbedarf, damit die Verwaltungsvorschrift die folgenden – aus Verbandssicht zwingend erforderlichen – Anforderungen erfüllt:
- Bundesweit müssen einheitliche Rahmenbedingungen für ein repräsentatives Messtellennetz sowie ein einheitliches Vorgehen bei der Ausweisung der „roten Gebiete“ sichergestellt werden.
- Für die Gebietsausweisung sollten nur die Werte der Grundwassermessstellen herangezogen werden, die sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Dafür sind die Messstellen regelmäßig zu überprüfen.
- Im Rahmen einer verpflichtenden Binnendifferenzierung der roten Grundwasserkörper ist zu gewährleisten, dass nur solche Bereiche als „rote Gebiete“ im Sinne der Düngeverordnung ausgewiesen werden, in denen Grenzwertüberschreitungen an den Messstellen nachweislich durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung verursacht wurden.
Die vollständige Stellungnahme der beiden Verbände können Sie unter der Rubrik Standpunkte nachlesen.