Aktuelles BVA-Merkblatt: Neue Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien

30.10.2015

Am 28.10.2015 wurden die Höchstgehalte für Lebensmittel durch eine Änderung in Art. 9 der VO 1881/2006 erlassen. Dabei hat das wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette einen Gruppenwert für die akute Referenzdosis in Höhe von 1 μg/kg Körpergewicht und einen Gruppenwert für die duldbare tägliche Aufnahmemenge in Höhe von 0,6 μg/kg Körpergewicht festgelegt.Dem Thema Mutterkorn in Getreide in der gesamten Wertschöpfungskette kommt eine höhere Bedeutung zu, seitdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2012 eine ausführliche gesundheitliche Bewertung der toxischen Mutterkornalkaloide vorgenommen hat.Das aktuelle BVA-Merkblatt Mutterkorn informiert Sie über den aktuellen Stand der Gesetzgebung in diesem Bereich.

Dabei gehen wir auf folgende Punkte ein:

  • gesetzliche Vorgaben zu Höchstgehalten
  • Verschneidungsverbot
  • Meldepflicht
  • Umgang mit Höchstgehaltsüberschreitungen

Die aktualisierte Fassung des Merkblattes steht unter www.bv-agrar.de/Merkblatt_Mutterkorn.pdf zum Download bereit.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die „Handlungsempfehlungen zur Minimierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden in Getreide“. Die Handlungsempfehlungen wurden durch eine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) initiierte und vom Max Rubner‐Institut geleitete Arbeitsgruppe mit Beteiligung des BVA und anderen Verbänden sowie Institutionen und Firmen entlang der Wertschöpfungskette erarbeitet. Sie formulieren Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette für alle Wirtschaftsbeteiligten vom Feld bis zur Verarbeitung, um das Risiko einer Belastung zu minimieren.

Die Broschüre steht zum Download über folgenden Link bereit:

www.bmel.de/Downloads/HandlungsempfehlungMutterkornalkaloide.pdf.