Aktionsplan Vorratsschutz veröffentlicht
Ziel sind wirksame Verbesserungen
Der im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erarbeitete Aktionsplan zur Verbesserung der Situation im Vorratsschutz, wurde jetzt veröffentlicht. Der BVA sieht in diesem Vorhaben eines seiner Kernthemen und nimmt daher eine entscheidende Rolle ein, beteiligt sich an Projekten und liefert über die Teilnahme an den Sitzungen wichtige Impulse aus dem Erfassungshandel. Unser Ziel ist es, dass der Aktionsplan zu zukunftsfähigen Lösungen führt und langfristig einen wirksamen Vorratsschutz ermöglicht. Im NAP Vorratsschutz wurde ein Maßnahmenkatalog definiert, die von den beteiligten Verbänden und Instituten unter Beteiligung der Praxis erarbeiten werden sollen.
Neben dem BVA erarbeiteten den vorliegenden Aktionsplan zur Verbesserung der Situation im Vorratsschutz das Julius Kühn-Institut (JKI), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Verband Tiernahrung (DVT), der Industrieverband Agrar (IVA), der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW).
Erfassungshandel sichert unabhängige Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln
Hintergrund ist, dass die Lagerung von Ernteprodukten und pflanzlichen Erzeugnissen eine Notwendigkeit ist, da nur mittels Lagerhaltung eine von Ernteterminen unabhängige Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln sichergestellt werden kann. Um die Qualität und Quantität der Vorratsgüter während der Lagerung zu erhalten, bedarf es eines zielgerichteten Vorratsschutzes. Die Strategie des Vorratsschutzes ist dabei in erster Linie darauf ausgerichtet, einen Befall des Lagergutes mit Schadorganismen durch geeignete Lagerungsbedingungen zu vermeiden und mit Früherkennungsmethoden des Schädlingsmonitorings zu überwachen.
In allen Bereichen des Vorratsschutzes sieht sich die Praxis mit verschiedensten Problemfeldern konfrontiert, die die praktische Umsetzung eines integrierten Vorratsschutzes erschweren oder gar unmöglich machen. Vor diesem Hintergrund sieht der im April 2013 von der Bundesregierung beschlossene „Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) als eine Maßnahme vor, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemeinsam mit Bundesländern und betroffenen Verbänden als Teil dieses Nationalen Aktionsplanes einen „Aktionsplan zur Verbesserung der Situation im Vorratsschutz“ erarbeitet.