Agrarministerkonferenz in Dresden: Beschlüsse zur GAP, zur Biodiversität und zum Pflanzenschutz

08.10.2021

Am 1. Oktober 2021 ist in Dresden die dreitägige Agrarministerkonferenz (AMK) zu Ende gegangen. Die Konferenz der Landwirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern war die letzte reguläre Zusammenkunft unter dem Vorsitz von Sachsens Agrarminister Wolfram Günther (Grüne) in diesem Jahr. Im kommenden Jahr 2022 übernimmt Sachsen-Anhalt den Vorsitz.

„Das große Thema dieses Vorsitzjahres hieß: Wie gestalten wir den Weg für eine leistungsfähige, vielfältige Landwirtschaft, die sichere Einkommen erwirtschaftet und viel mehr als heute zu Umwelt- und Klimaschutz und Erhalt der Artenvielfalt beitragen kann? Wir haben in diesem Jahr den Einstieg in den Umstieg der Agrarförderung verhandelt. Das ist der eigentliche Erfolg dieses Jahres. Unser Ziel bleibt, dass ab der nächsten Förderperiode hundert Prozent des öffentlichen Geldes an öffentliche Leistungen gekoppelt sind. Die Landwirtschaft ist auf dem Weg. Die Aufgabe von Bund, Ländern und EU muss darin bestehen, die Branche dabei zu unterstützen, und nicht, sie vor Veränderungen zu beschützen. Von der künftigen Bundesregierung erhoffe ich mir, dass sie die Transformationsaufgaben in der Landwirtschaft entschlossener angeht“, so Wolfram Günther.

Unter anderem beschloss die AMK Folgendes:

  • Unter dem Eindruck der verheerenden Hochwasserkatastrophe vom Sommer hat die AMK auf einen sächsischen Antrag hin den Bund gebeten, bundeseinheitliche Grundlagen für die Entschädigung von landwirtschaftlichen Nutzerinnen auf Flächen in Poldern, Hochwasserrückhaltebecken und Deichrückverlegungs-Flächen zu entwickeln.
  • Die Bundesländer sind sich einig, dass Landwirtschaft und weitere Akteurinnen und Akteure im ländlichen Raum Planungssicherheit für die Agrarförderung brauchen. Der Bund ist aufgefordert, rasch die ausstehenden Verordnungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik vorzulegen.
  • Mit Blick auf die Umsetzung der Nitratrichtlinie und das drohende EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland trugen die Länder ihre massive Sorge an den Bund heran.
  • Der Bund erhält den Auftrag, ein bundesweites Modellbetriebsnetz für Biodiversität auf den Weg zu bringen – nach dem Vorbild des bereits in Hessen fungierenden Netzwerkes „100 nachhaltige Bauernhöfe“
  • Es erfolgte eine erneute Aufforderung an den Bund, ein Konzept vorzulegen, wie die Reduktion des Risikos und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sowie die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes bei gleichzeitiger Sicherstellung einer regionalen Erzeugung hochwertiger Lebensmittel erreicht werden können. Dabei sollte auch ein Schwerpunkt auf die Erforschung und Förderung von vorbeugenden Maßnahmen und nicht-chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen gelegt werden.