Abgabe von Biozidprodukten: Bundesregierung einigt sich auf strengere Regeln
Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte beschlossen. Mit diesem sollen strengere Regeln für den Verkauf von Biozidprodukten eingeführt werden.
Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, dass für bestimmte Biozidprodukte künftig Selbstbedienungsverbotsregelungen gelten. Diese sollen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese Chemikalien nicht mehr ohne vorherige Aufklärung und Beratung durch Fachpersonal erwerben und einsetzen. In den neuen verbindlichen Abgabegesprächen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die Risiken des Einsatzes des jeweiligen Biozid-Produkts aufgeklärt werden. Um das Ausweichen auf andere Vertriebsformen zu vermeiden, wurden die Regelungen auch auf den Online- und Versandhandel übertragen. Ein Biozid-Produkt darf demnach auch dort nur abgegeben werden, wenn zuvor ein Beratungsgespräch stattgefunden hat (entweder per Telefon oder Videoübertragung).
Ausgenommen vom Selbstbedienungsverbot sind Produkte, die nach EU-Biozidrecht für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geeignet sind, weil sie beispielsweise keine bedenklichen Stoffe enthalten.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.