„Mehr Fortschritt wagen“: Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgestellt

26.11.2021

Die designierten Koalitionäre der neuen Bundesregierung haben am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP“ erklären die drei Parteien auf insgesamt 178 Seiten, wie sie in den nächsten vier Jahren das Land voranbringen und notwendige Modernisierungen vorantreiben wollen. Der Koalitionsvertrag soll nun in den nächsten 10 Tagen von den drei beteiligten Parteien gebilligt werden. Bei SPD und FDP erfolgt dies im Rahmen von Parteitagen, bei den Grünen durch eine Mitgliederbefragung.

Im Bereich der Agrarpolitik verständigten sich die drei Parteien auf das Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen. Dafür soll bis zum Jahr 2030 der Ökolandbau-Anteil auf 30 Prozent gesteigert werden. Zudem sollen die Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ausgebaut und ein „digitales Herkunfts- und Identifikationssystem Nährstoff- und Pflanzenschutz“ eingeführt werden. Darüber hinaus wollen die Koalitionäre ein „Bundesprogramm Zukunftsfähiger Ackerbau“ starten und die Eiweißpflanzenstrategie weiterentwickeln. Die Züchtung klimarobuster Pflanzensorten soll unterstützt und Transparenz über Züchtungsmethoden hergestellt werden.

Um – auch angesichts höherer CO2-Preiskomponenten – für sozial gerechte und für die Wirtschaft wettbewerbsfähige Energiepreise zu sorgen, will die neue Bundesregierung die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis beenden. Zudem ist beabsichtigt, mit der Vollendung des Kohleausstieges, die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen zu lassen. Im Rahmen dieser Änderungen sollen alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen überprüft und angepasst werden. Ziel ist es, Steuerbegünstigungen abzubauen, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Strom beziehen und dabei die Entlastung durch den Wegfall der EEG-Umlage zu berücksichtigen. Die Unternehmen sollen dadurch insgesamt nicht mehr belastet werden.

Zur Entlastung der Wirtschaft sowie von Bürgerinnen und Bürgern soll ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht werden. Zudem soll die ressortübergreifende „One in, one out“-Regelung konsequent fortgesetzt werden.

Zum Ausbau schneller Mobilfunk- und Breitbandverbindungen finden sich im Koalitionsvertrag lediglich das allgemein gehaltene Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser und dem neuesten Mobilfunkstandard.