Gemeinsame Stellungnahme Lückenindikation

Gemeinsame Stellungnahme zu dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Einrichtung eines europäischen Fonds für geringfügige Verwendungen im Bereich des Pflanzenschutzes vom 18. Februar 2014, COM(2014)82 final

 

 

 

 

Die unterzeichnenden Verbände begrüßen, dass die EUKommission den Bericht zu geringfügigen Verwendungen gemäß Artikel 51 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit zeitlicher Verzögerung veröffentlicht hat.

Die geringfügigen Verwendungen betreffen hochwertige Sonderkulturen wie Obst und Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulkulturen, Saatgutvermehrung und -produktion, aber auch die Bekämpfung von Schadorganismen in anderen Kulturen, die nur gelegentlich oder in bestimmten Gebieten erhebliche Schäden verursachen. Allein der Wert der Sonderkulturen beläuft sich auf insgesamt etwa 70 Mrd. € pro Jahr und entspricht somit 22 % des Wertes der gesamten Produktion im Agrarsektor. Zu deren Stabilisierung ist die Kommission bereit, jährlich 350 Tsd. € zur Verfügung zu stellen, mit denen koordinierende Maßnahmen finanziert werden sollen.

Grundsätzlich wird begrüßt, dass mit dem Bericht die Arbeiten zum Schließen von Indikationslücken weitere Unterstützung finden. Schon die in der Vorbereitung zum Bericht eingeholten Positionen von Betroffenen zeigten eindeutig, dass Maßnahmen zum Schließen von Indikationslücken auf europäischer Ebene vorzusehen sind.

Der Vorschlag der Kommission ist aus Sicht der hier aufgeführten Verbände allerdings absolut unzureichend. Die vorgeschlagene Ausstattung mit 350 Tsd. € pro Jahr wird der Bedeutung und dem Problemdruck der Sonderkulturen bei weitem nicht gerecht, zumal die Selbstverpflichtung der Europäischen Kommission rechtlich nicht abgesichert ist.

Die Verbände fordern:

  • Vorlage eines Legislativvorschlags zur rechtlichen und finanziellen Absicherung des Fonds
  • umfassende Diskussion des Berichts im Europäischen Parlament
  • Ausreichende Mittelausstattung des Fonds
  • Einrichtung und Pflege einer europäischen Datenbank für geringfügige Verwendungen (EU-weite Zulassungsdatenbank), Verankerung im Legislativvorschlag
  • Förderung der EU-Datenbank EUMUDA zu Lückenindikationen
  • Einheitliche Definition der Kultur- und Schädlingsgruppen in der Europäischen Union und Harmonisierung der Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen

Stand: 10.04.2014