Gebührenordnung Niedersachsen
Einseitige Gebührenlast und kein Plus für den Verbraucherschutz
Die Gebühren für niedersächsische Verwaltungstätigkeiten sind derzeit bereichsbezogen in drei unterschiedlichen Gebührenordnungen für Veterinärverwaltung, für Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchung und für Allgemeines geregelt. Mit der Begründung, dass die dort jeweils geregelten amtlichen Tätigkeiten alle der Sicherheit und dem Schutz des Verbrauchers in der gesamten Lebensmittelkette dienten, sollen diese Regelungen mit dem Verordnungsentwurf in eine Gebührenordnung zusammengeführt werden. Allerdings wird diese Gelegenheit genutzt, für den Futtermittelbereich ganz neue Gebührentatbestände einzuführen. So sollen zukünftig für Routinekontrollen erhoben werden:- für jeden Kontrollbesuch 510,00 €,
- für jede Probenahme einschließlich Untersuchung je Probe 845,00 €,
- für jede Sendung bei Einfuhr in die EU 10 Cent/t, mindestens 55,00 €
Für Futtermittel-Untersuchungsaufträge sollen zukünftig konkrete Gebühren verlangt werden, die außerdem deutlich über dem üblichen Marktpreis liegen, z.B. für Aflatoxin: geplante Gebühr 443,00 € - üblicher Laborpreis 45,00 €, oder für Dioxin: geplante Gebühr 1.005,00 € - üblicher Laborpreis 390,00 €.
Daher fordert der BVA seine Mitglieder auf, den direkten Dialog mit den Abgeordneten im Landtag zu suchen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und weisen Sie sie nachdrücklich auf die Kritikpunkte der Wirtschaft hin.
Stand: 10.01.2014