Agrarhandel lehnt umstrittende Finanztransaktionssteuer ab

Der Beschluss der EU-Finanzminister zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird vom privaten Agrarhandel abgelehnt. Lediglich elf Länder wollen die umstrittene Steuer auf Finanztransaktionen einführen. Betroffen sind jedoch Staaten mit bedeutender Agrarproduktion und Handel mit landwirtschaftlichen Produkten wie Frankreich und Deutschland. Eine Einführung einer solchen Abgabe auf Bank- und Börsengeschäfte in der gesamten EU war diese Woche in Brüssel gescheitert. Einen Ausschluss von der Steuer für Sicherungsgeschäfte mit Agrarprodukten forderte im Rahmen der Grünen Woche der Vorsitzende des Ölsaatenausschuss des Bundesverbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA), Bernd Kleeschulte. „Mit der Umsetzung der Agrarreform wurden nationale Märkte dem Weltmarkt geöffnet was zu einer besseren globalen Versorgung geführt hat. Gleichzeitig wirken allerdings Preisschwankungen von Agrarrohstoffen unmittelbar auf die Märkte vor Ort“ erläutert Kleeschulte. „Diese Preissignale folgen schwankenden Angebots- und Verbrauchsdaten sowie dem sich ändernden Konsumverhalten in den BRIC Staaten. Sie liefern Produktionsanreize, um die Versorgung zu verbessern, oder kündigen eine mögliche Überproduktion an.“ Die Spekulation mit Börsenprodukten führt bisweilen zu Preisspitzen oder übertriebenen Verkäufen was dann zu fallenden Preisen führt. Sie werden – vor allem bei Agrarprodukten – in kürzester Zeit dem realen Wert angepasst und beeinflussen keine mittelfristigen Trends. Als Ersterfasser landwirtschaftlicher Produkte, Vorlieferant für die verarbeitende Industrie und Exporteur ist der Agrarhandel täglich gefordert, Rohstoffe zum Marktpreis aufzukaufen. Landhändler haben Strategien entwickelt, um sich gegen die Preisschwankungen abzusichern. Dies erfolgt unter anderem durch Sicherungsgeschäfte an den Warenterminbörsen. „Spekulation spielt hierbei keine Rolle“ so Kleeschulte. „Ziel unseres Engagements ist die Absicherung der Bestände gegen fallende Preise. Aufkäufer, wie Ölmühlen oder Getreideverarbeiter sichern ihrerseits durch Shortabdeckungen den Einkaufspreis ihrer Verarbeitungsprodukte.“ Die Börse ist ein unverzichtbares Instrument im betrieblichen Riskmanagement. Eine Besteuerung dieser Absicherungsaktivitäten ist daher aus Sicht des Agrarhandels kontraproduktiv und wird daher nachdrücklich abgelehnt.

Stand: 25.01.2013

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