Urteil des Conseil d´État

28.02.2020

In vitro mutierte Sorten gelten als gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Nach der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Einordnung von Mutagenese-Verfahren (EuGH-Urteil C-528/16, 25. Juli 2018) hat der Conseil d´État, Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, nun nachgezogen.

Mit Urteil vom 07.02.2020 entschied das Gericht, dass im Sinne des Vorsorgeprinzips alle nach 2001 in vitro mutierten Sorten grundsätzlich gentechnisch veränderte Organismen (GVO) darstellen und somit allen Regularien aus der Gentechnik- und Umweltschutzgesetzgebung zu unterwerfen seien.

 

Das französische Umweltgesetzbuch muss nun entsprechend angepasst werden. Langjährig erprobte, unschädliche in vitro Mutagenese-Verfahren sollen eine Ausnahmeregelung erhalten. Konkret bedeutet das, dass die entsprechenden Pflanzen ohne Sicherheitsbewertung für Mensch, Tier und Umwelt nicht mehr angebaut und Erzeugnisse nicht mehr gehandelt werden dürfen.