Der "Green Deal" der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 11. Dezember 2019 den „European Green Deal“ (Europäischer Grüner Deal) veröffentlicht. Dieser ist der „Fahrplan“ der EU, um die EU-Wirtschaft bis zum Jahr 2050 nachhaltiger zu gestalten. Erklärtes Ziel des Green Deal ist, dass bis 2050
- keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und
- das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt wird.
Der Green Deal erstreckt sich auf die Bereiche Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft.
Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft hat die Europäische Kommission am 20. Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, sowie die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ veröffentlicht. Die beiden Strategien ergänzen sich gegenseitig.
Vom Hof auf den Tisch
Eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem
Mit dieser Strategie verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, dass
- die Lebensmittelkette von der Erzeugung über Transport und Vertrieb bis hin zu Vermarktung und Verzehr neutrale oder positive Umweltauswirkungen hat;
- alle Menschen Zugang zu ausreichenden, nahrhaften und nachhaltigen Lebensmitteln haben;
- die nachhaltigsten Lebensmittel auch die erschwinglichsten sind.
Um diese Ziele zu erreichen, sollen unter anderem
- Maßnahmen ergriffen werden, um bis 2030 den Einsatz von und das Risiko durch chemische Pflanzenschutzmittel insgesamt um 50 % und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit höherem Risiko um 50 % zu verringern;
- die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln überarbeitet, die Bestimmungen über den integrierten Pflanzenschutz verbessert und der verstärkte Einsatz sicherer alternativer Methoden gefördert werden;
- die Nährstoffverluste bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit um mindestens 50 % verringert werden. Dadurch soll der Einsatz von Düngemitteln bis 2030 um mindestens 20 % reduziert werden;
- eine Studie durchgeführt werden, mit der das Potenzial neuartiger genomischer Verfahren für die Verbesserung der Nachhaltigkeit entlang der Lebensmittelversorgungskette untersucht wird;
- Maßnahmen ergriffen werden, um die Registrierung von Saatgutsorten, auch von solchen für den ökologischen Landbau, zu vereinfachen und den Marktzugang für traditionelle und an die Verhältnisse vor Ort angepasste Sorten zu erleichtern;
- die Vorschriften im Bereich der Landwirtschaft dahin gehend verbessert werden, dass die Position der Landwirte, ihrer Genossenschaften und Erzeugerorganisationen in der Lebensmittelversorgungskette gestärkt wird;
EU-Biodiversitätsstrategie für 2020
Mehr Raum für die Natur in unserem Leben
Die EU-Kommission möchte mit dieser Strategie eine Umkehr des Biodiversitätsverlusts erreichen und weltweit mit gutem Beispiel vorangehen. Um die biologische Vielfalt bis 2030 auf den Weg der Erholung zu bringen, enthält die Strategie verschiedene Maßnahmen und Ziele. In Teilen decken sich diese mit denen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“.
Weitere für die Landwirtschaft relevante Ziele der Biodiversitätsstrategie sind unter anderem
- Mindestens 10 % der landwirtschaftlichen Flächen sollen Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt aufweisen;
- Mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen sollen ökologisch/biologisch bewirtschaftet und die Anwendung agrarökologischer Verfahren deutlich gesteigert werden.
- Es sollen keine chemischen Pestizide in empfindlichen Gebieten wie den städtischen Grünflächen der EU eingesetzt werden.
Position des BVA
Der Bundesverband Agrarhandel e. V. (BVA) teilt die Position der Europäischen Kommission, dass die Nachhaltigkeit neben der Lebensmittel- und Ernährungssicherheit ein wichtiger Eckpfeiler in der Lebensmittelversorgung der EU darstellt. Leider hat es die EU-Kommission versäumt neben den angestrebten Zielen auch die bestehenden Zielkonflikte klar zu benennen und Lösungswege für diese aufzuzeigen.
So ist etwa die Absicht, Risiken durch den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel zu senken und den Nährstoffverlust zu verringern, zu begrüßen. Diese Ziele jedoch mit einer pauschalen Reduktion der eingesetzten Menge an Pflanzenschutz- und Düngemitteln erreichen zu wollen, ist nach Einschätzung des BVA weder fachlich sinnvoll noch der Ernährungssicherheit zuträglich. Deutlich zielführender ist nach Einschätzung des Verbandes eine Verbesserung des Wissenstransfers Richtung Landwirtschaft, die Entwicklung und der Einsatz innovativer Anwendungstechniken sowie Investitionen in die Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko.
Zu Recht würdigt die EU-Kommission in ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ die Anstrengungen der europäischen Landwirte und Fischer. Sie sorgen dafür, dass in Europa produzierte Lebensmittel heute sicher, nahrhaft, von hoher Qualität und in großer Menge vorhanden sind. Leider blendet die Strategie vollkommen aus, dass diese Anstrengungen der Landwirtschaft nur durch das Zusammenwirken mit dem der Urproduktion vor- und nachgelagerten Bereich erfolgreich sind. Der Agrarhandel übernimmt in diesem Zusammenhang eine wichtige Service- und Beratungsfunktion für die Landwirtschaft.